Um mit einem Moped fahren zu dürfen braucht man zumindest eine Lenkerberechtigung der Klasse AM. Damit ist man je nach Ausbildung berechtigt Motorfahrräder (S-Pedelecs und eben auch Mopeds) und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z. B. Mopedautos, Quads und ATVs) zu bewegen.
Mopeds weisen eine Bauartgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einen maximalen Hubraum von 50 cm3 auf und sind damit als zweirädriges Kleinkraftrad anzusehen. Als Kraftfahrzeug unterliegt es den Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) welches auch die Zulassung und Kennzeichentafeln von Fahrzeugen regelt.
Anmeldung bei der Zulassungsstelle
Hat man also ein Moped gekauft und ist befähigt dieses auch zu lenken, muss man sein Fahrzeug erst einmal bei einer Zulassungsstelle anmelden, um damit im Straßenverkehr unterwegs sein zu dürfen. Mitzubringen sind unter anderem ein amtlicher Lichtbildausweis und der Typenschein des Mopeds. Lese hier, was du noch alles für die Zulassung mitbringen musst*.
Ist das geschafft bekommst du Zulassungsschein und Kennzeichen-Taferl ausgehändigt.
So muss das Taferl angebracht sein
Anders als beim Auto, wo die Kennzeichen-Taferl gut sichtbar und lesbar vorne und hinten am Fahrzeug angebracht werden müssen, reicht für Motorfahrräder, Motorräder sowie Vierrädrige leichtkraftfahrzeuge ein Taferl, welches hinten in der vorgesehenen Verankerung angebracht wird. Motorfahrräder, Motorräder sowie Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge das Taferl lediglich hinten anzubringen.
Ein Moped-Taferl bzw. ein Kennzeichen für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge erkennt man daran, dass es etwas kleiner ist als herkömmliche Taferl. Es ist rot, fünfeckig und hat einen weißen Rand. Übrigens, für Mopeds und Microcars mit Elektroantrieb ist es weiß mit grüner Schrift und hat einen grünen Rand.
*Kraftfahrzeuge werden bei einer Zulassungsstelle angemeldet. Finde >hier direkt die für dich nächste Zulassungsstelle. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Kundendienst helfen dir gerne weiter.