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Erhöhte Haftungsgrenze infolge Einbruchdiebstahl (H74)
Haushaltversicherung gilt bei Schäden infolge
Einbruchdiebstahl die Entschädigungsgrenze für Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Briefmarken- und
Münzensammlungen um EUR 2.000,- erhöht.Von dieser Erhöhung ausgenommen
Mitversicherung von persönlichem Bedarf in versperrten KFZ (H41)
Bedarfs (mit Ausnahme von Bargeld, Dokumenten, Schecks, Kreditkarten,
Schmuck, Edelmetallen und Edelsteinen) sind im versperrten Kraftfahrzeug gegen Einbruchdiebstahl in-
nerhalb Österreichs bis 1 %
Persönlicher Bedarf in Kraftfahrzeugen (H407)
Bedarfs (mit Ausnahme von Bargeld, Dokumenten, Schecks,
Kreditkarten, Schmuck, Edelmetallen und Edelsteinen) sind im versperrten Kraftfahrzeug gegen
Einbruchdiebstahl innerhalb Österreichs bis zur Höhe der
Haftungseinschränkung bei Unbewohntsein (DH1413.15)
chränkung bei Unbewohntsein - DH1413.15
Bargeld, Valuten, Goldmünzen, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine sowie Briefmarken- und
Münzensammlungen gelten während der Zeit des Unbewohntseins nicht versichert
Fremdenbeherbergung - Privatzimmervermietung (AH1001.15.18)
besonderer Vereinbarung erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die im
Folgenden genannten Bausteine:
1. VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN EINGEBRACHTER SACHEN,
AUSGENOMMEN KRAFT- UND WASSERFAHRZEUGE