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Haftungseinschränkung bei Unbewohntsein (DH1413.20)
chränkung bei Unbewohntsein - DH1413.20
Bargeld, Valuten, Goldmünzen, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine sowie Briefmarken- und
Münzensammlungen gelten während der Zeit des Unbewohntseins nicht versichert
RL95 (RL95)
n:
2.2.1 Durchschlagsprobe bei Trockenalarmventilen
2.2.2 Alarmglocken
2.2.3 Reinigung der Steinfänger
2.2.4 Gängigkeit der Rückflußverhinderer und Rückschlagklappen
2.2.5 Wartung des Elektromotors
Weltdeckung, einschließlich USA, Kanada und Australien (AH3802.12)
oder Versicherungsleistungen zu erbringen.
5. Für Staaten außerhalb der EU, Schweiz und Liechtenstein gilt weiter:
5.1. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
5.1.1 Ansprüche aus Produkten
Persönlicher Bedarf in Kraftfahrzeugen (DH1407.15)
Bedarfs (mit Ausnahme von Bargeld, Dokumenten, Schecks,
Kreditkarten, Schmuck, Edelmetallen und Edelsteinen) sind im versperrten Kraftfahrzeug gegen
Einbruchdiebstahl innerhalb Österreichs bis zur Höhe der
Einfacher Diebstahl Krankenzimmer (DH1414.15)
Bedarfs (mit Ausnahme
von Bargeld, Dokumenten, Schecks, Kreditkarten, Schmuck, Edelmetallen und Edelsteinen) aus
Krankenzimmern durch einfachen Diebstahl bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze