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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUG-ELEMENTARKASKO-VERSICHERUNG (EKB93)
durch folgende Naturgewalten:
unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schnee-
druck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (we
Wie ein Kfz-Schaden geprüft wird und warum sich Betrug nicht auszahlt
npartikel, die eindeutig Rückschlüsse darauf geben, wodurch der Schaden entstanden ist, zB durch Stein, Holz, Beton, Lack, etc. Zum Teil werden auch Materialproben der beschädigten Stelle entnommen und
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in d.Euro-Teilkasko (KA111) (KA111)
Schadengruppe 3
1.1.6 Unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen,
Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in d.Euro-Vollkasko (KA101) (KA101)
Schadengruppe 3
1.1.6 Unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen,
Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm
Kaskobonus - Wirkung des Schadenverlaufes auf die Prämie (KA201) (KA201)
bis 1 Tonne Nutzlast erfolgt die Ersteinstufung in die Stufe 4 (40 % Bonus).
1.2. Wird keine Bindungsfrist gemäß Pkt. 2.00 vereinbart, so erfolgt die Ersteinstufung in die
Kaskobonusstufe [...] die Fahrzeug-Elemen-
tarkaskoversicherung (EKB) wird dieser Bonus wie folgt festgelegt:
1. Ersteinstufung
1.1. Die erstmalige Einstufung in das Kaskobonussystem richtet sich nach der zum Zeitpunkt [...] fe 3 (30 % Bonus).
2. Bindungsfrist
2.1. Voraussetzung für die Ersteinstufung gemäß Pkt. 1.10 ist, daß eine Versicherungsdauer von
mindestens drei Jahren vereinbart wird (Bindungsfrist)