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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2023)
vereinbart ist
1.1. den Versicherungsnehmer,
1.2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren unter Punkt 1.3.1. bis 1.3.3. genannten [...] )
1. Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, ist er verpflichtet,
1.1. den Versicherer
1.1.1. unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß über die jeweilige Sachlage aufzuklären,
1.1.2 [...] Artikel 4.1. ARB hinaus in Verbindung mit dem
2.1.1. Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18.1.1., 18.1.2. ARB), sofern die Vereinbarung getroffen wurde
und auf der Polizze dokumentiert ist;
2.1.2. Sch
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2020)
vereinbart ist
1.1. den Versicherungsnehmer,
1.2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren unter Punkt 1.3.1. bis 1.3.3. genannten [...] )
1. Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, ist er verpflichtet,
1.1. den Versicherer
1.1.1. unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß über die jeweilige Sachlage aufzuklären,
1.1.2 [...] Artikel 4.1. ARB hinaus in Verbindung mit dem
2.1.1. Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18.1.1., 18.1.2. ARB), sofern die Vereinbarung getroffen wurde
und auf der Polizze dokumentiert ist;
2.1.2. Sch
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2020.21)
vereinbart ist
1.1. den Versicherungsnehmer,
1.2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren unter Punkt 1.3.1. bis 1.3.3. genannten [...] )
1. Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, ist er verpflichtet,
1.1. den Versicherer
1.1.1. unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß über die jeweilige Sachlage aufzuklären,
1.1.2 [...] Artikel 4.1. ARB hinaus in Verbindung mit dem
2.1.1. Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18.1.1., 18.1.2. ARB), sofern die Vereinbarung getroffen wurde
und auf der Polizze dokumentiert ist;
2.1.2. Sch
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2024.1)
vereinbart ist
1.1. den Versicherungsnehmer,
1.2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren unter Punkt 1.3.1. bis 1.3.3. genannten [...] )
1. Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, ist er verpflichtet,
1.1. den Versicherer
1.1.1. unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß über die jeweilige Sachlage aufzuklären,
1.1.2 [...] Artikel 4.1. ARB hinaus in Verbindung mit dem
2.1.1. Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18.1.1., 18.1.2. ARB), sofern die Vereinbarung getroffen wurde
und auf der Polizze dokumentiert ist;
2.1.2. Sch
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2024)
vereinbart ist
1.1. den Versicherungsnehmer,
1.2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren unter Punkt 1.3.1. bis 1.3.3. genannten [...] )
1. Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, ist er verpflichtet,
1.1. den Versicherer
1.1.1. unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß über die jeweilige Sachlage aufzuklären,
1.1.2 [...] Artikel 4.1. ARB hinaus in Verbindung mit dem
2.1.1. Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18.1.1., 18.1.2. ARB), sofern die Vereinbarung getroffen wurde
und auf der Polizze dokumentiert ist;
2.1.2. Sch