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Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassenunfall-Versicherung (AFIUB 2007.1) (AFIUB2007.1)
es sowie anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher
erstmaliger Anschaffungen.
Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der Reparatur oder der
Wiederbeschaffung eines
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2012.1 (VBPR2012.1)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
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f) Verrichten der Notdurft
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentezusatzversicherung - 2013.1 (VBPRZ2013.1)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit,
ins Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
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3
f) Verrichten der Notdurft
Versicherungsbedingungen für die Pflegeretnezusatzversicherung - 2013 (VBPRZ2013)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit,
ins Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
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f) Verrichten der Notdurft
Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH89-95) (ABH89-95)
s-, Warmwasserversorgungs- oder Heizungsanlagen.
4.2. Frostschäden an Heizungsanlagen, Badezimmereinrichtungen, Klosetts, Armaturen und angeschlosse-
nen wasserführenden Einrichtungen, wenn diese