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Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2009 (VBPR2009)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassenunfall-Versicherung (AFIUB 2007) (AFIUB2007)
es sowie anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher
erstmaliger Anschaffungen.
Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der Reparatur oder der
Wiederbeschaffung eines
Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH89) (ABH89)
Warmwasserversorgungs- oder Heizungsanlagen.
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4.2. Frostschäden an Heizungsanlagen, Badezimmereinrichtungen, Klosetts, Armaturen und angeschlosse-
nen wasserführenden Einrichtungen, wenn diese
ALUB1995 (ALUB1995)
anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher erstmaliger Anschaffungen.
2. Kosten für Bad-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferne Kosten der Reparatur oder der Wiederbe-
schaffung eines
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2008 AUVB2008 (AUVB2008)
sowie anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher
erstmaliger Anschaffungen.
Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der Reparatur oder der
Wiederbeschaffung eines