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Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung - 2009 (VBBU2009)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt
Besondere Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung - 2009 (VBBUZ2009)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung 2009.1 (VBBU2009.1)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung - 2012 (VBBU2012)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt
Wohnobjektversicherung ZuHaus (WO-2023)
jedoch ohne angeschlossene Einrichtungen
und Verbrauchsgeräte,
- Sanitäranlagen, das sind Klosetts, Bade- und Wascheinrichtungen,
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Warmwasserbereitungsanlagen,
- Aufzüge