Suche
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2001.2)
Schnee-
oder Eismassen.
2.4. FELSSTURZ/STEINSCHLAG; Felssturz/Steinschlag ist das naturbedingte Ablösen und Abstürzen
von Gesteinsmassen im Gelände.
2.5. ERDRUTSCH; Erdrutsch [...] Handelswaren aller
Art.
1.2.2. Geld und Geldeswerte, Sparbücher, Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und
Münzensammlungen. Für die Gefahr Einbruchdiebstahl [...] Erdrutsch ist eine naturbedingte Abwärtsbewegung von Boden- oder Gesteinsmassen
auf einer unter der Oberfläche liegenden Gleitbahn.
2.6. NICHT VERSICHERT sind, auch nicht als unvermeidliche
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH2001.1)
Schnee-
oder Eismassen.
2.4. FELSSTURZ/STEINSCHLAG; Felssturz/Steinschlag ist das naturbedingte Ablösen und Abstürzen
von Gesteinsmassen im Gelände.
2.5. ERDRUTSCH; Erdrutsch [...] Handelswaren aller
Art.
1.2.2. Geld und Geldeswerte, Sparbücher, Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und
Münzensammlungen. Für die Gefahr Einbruchdiebstahl [...] Erdrutsch ist eine naturbedingte Abwärtsbewegung von Boden- oder Gesteinsmassen
auf einer unter der Oberfläche liegenden Gleitbahn.
2.6. NICHT VERSICHERT sind, auch nicht als unvermeidliche
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung(ARB2003) (ARB2003)
Versicherungs-
vertrag vereinbart sind.
Die in den Besonderen Bestimmungen beschriebenen Rechtsschutz-Bausteine (Risken) werden in Form von
Rechtsschutz-Kombinationen für Fahrzeughalter, für Arbeitnehmer [...] wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in
den Staaten der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island erfolgt und dafür
die Zuständigkeit eines staatlichen Gerichtes oder einer [...] , wenn dies besonders vereinbart ist.
Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen umfaßt der Versicherungs-
schutz nicht die Geltendmachung von Ansprüchen aus schuldrechtlichen
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2003.1)
Versicherungs-
vertrag vereinbart sind.
Die in den Besonderen Bestimmungen beschriebenen Rechtsschutz-Bausteine (Risken) werden in Form von
Rechtsschutz-Kombinationen für Fahrzeughalter, für Arbeitnehmer [...] wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in
den Staaten der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island erfolgt und dafür
die Zuständigkeit eines staatlichen Gerichtes oder einer [...] , wenn dies besonders vereinbart ist.
Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen umfaßt der Versicherungs-
schutz nicht die Geltendmachung von Ansprüchen aus schuldrechtlichen
Produktinformationsblatt Sturmversicherung (PIBSt.2018)
des versicherten Bauwerks
✔ Schneedruck ✘ Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Terror
✔ Steinschlag/Felssturz ✘ außergewöhnliche Naturereignisse, z.B. Erdbeben
✔ Erdrutsch ✘ Kernenergie
Gibt es De