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Haushaltversicherung (ABH2001)
Schnee-
oder Eismassen.
2.4. FELSSTURZ/STEINSCHLAG; Felssturz/Steinschlag ist das naturbedingte Ablösen und Abstürzen
von Gesteinsmassen im Gelände.
2.5. ERDRUTSCH; Erdrutsch [...] Handelswaren aller
Art.
1.2.2. Geld und Geldeswerte, Sparbücher, Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und
Münzensammlungen. Für die Gefahr Einbruchdiebstahl [...] Erdrutsch ist eine naturbedingte Abwärtsbewegung von Boden- oder Gesteinsmassen
auf einer unter der Oberfläche liegenden Gleitbahn.
2.6. NICHT VERSICHERT sind, auch nicht als unvermeidliche
Mitversicherung Tablets (CS4030.15)
plötzlich eintretende Schäden während des Transportes innerhalb
Österreichs, EU-Europa, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Kroatien.
a. Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist, dass die versicherten
Produktinformationsblatt Haushaltversicherung (PIBDH.2020)
✔ Flugzeugabsturz ✘
✔ Sturm
✔ Hagel ✘ Bewegung von Boden- oder Gesteinsmassen
✔ Schneedruck ✘ Bodensenkung
✔ Felssturz/Steinschlag ✘ dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse
✔ Erdrutsch ✘
✔ Austreten
Besondere Bedingung für die Kirchenversicherung (Feuer, Sturm) BBK.1 (BBK.1)
Kanzel, Statuen, Bilder, Kruzifix, Kreuzweg, Kirchenbänke und -stühle,
Beichtstühle, Taufstein, Teppiche, Sakristei, Schränke, Heilige Gefäße, Kirchenwäsche, Paramente,
Glocken und elektrisches
Auslandsdeckung ausgenommen USA, Kanada und Australien (AH3401.12)
oder Versicherungsleistungen zu erbringen.
5. Für Staaten außerhalb der EU, Schweiz und Liechtenstein gilt weiter:
5.1. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
5.1.1 Ansprüche aus Produkten