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Besondere Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - 2016 (VBBUZ2016)
ist die Oberösterreichische Versicherung AG
Generaldirektion: 4020 Linz, Gruberstraße 32
Firmensitz: Linz - Firmenbuchnummer: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person [...] verlangt, so kann
der Erklärungstext in Schriftzeichen auf beliebige Art übermittelt werden (z.B. Telefax, E-Mail),
sofern die Person des Erklärenden eindeutig daraus hervorgeht.
Gewinnbeteiligung
sind Ihrem [...] gemacht ist, nur
berufen, wenn weder dem Vertreter noch ihm selbst ein Verschulden zur Last fällt.
§ 20. (1) Der Rücktritt ist nur innerhalb eines Monates zulässig. Die Frist beginnt mit dem
Zeitpunkt, in
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung-2016 (VBBU2016)
ist die Oberösterreichische Versicherung AG
Generaldirektion: 4020 Linz, Gruberstraße 32
Firmensitz: Linz - Firmenbuchnummer: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person [...] Vinkulierung, Verpfändung und Abtretung
§ 18 Form und Wirksamkeit von Erklärungen
§ 19 Bezugsberechtigung
§ 20 Verjährung
§ 21 Vertragsgrundlagen
§ 22 Anwendbares Recht
§ 23 Aufsichtsbehörde
§ 24 Erfüllungsort [...] verlangt, so kann
der Erklärungstext in Schriftzeichen auf beliebige Art übermittelt werden (z.B. Telefax, E-Mail),
sofern die Person des Erklärenden eindeutig daraus hervorgeht.
Gewinnbeteiligung
sind Ihrem
Versicherungsbedingungen für die ExistenzKaskoversicherung-2016 (VBEK2016)
ist die Oberösterreichische Versicherung AG
Generaldirektion: 4020 Linz, Gruberstraße 32
Firmensitz: Linz - Firmenbuchnummer: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Kapi [...] Verpfändung und Abtretung
§ 18 Form und Wirksamkeit von Erklärungen
§ 19 Bezugsberechtigung
§ 20 Verjährung
§ 21 Vertragsgrundlagen
§ 22 Anwendbares Recht
§ 23 Aufsichtsbehörde
§ 24 Erf [...] verlangt, so kann
der Erklärungstext in Schriftzeichen auf beliebige Art übermittelt werden (z.B. Telefax, E-Mail),
sofern die Person des Erklärenden eindeutig daraus hervorgeht.
Gewinnbeteiligung
sind Ihrem