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Sicherheitsvorschriften für Körnertrocknungsanlagen (F60) (F60)
en sind auf mindestens 1 m Entfernung von jeglicher Lagerung frei zu
halten. Sie müssen von nicht verkleideten, brennbaren Bauteilen und Gegenständen einen
Mindestabstand von 1 m, von solchen, die mindestens [...] betriebsfähig zu halten.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
[...]
FEUER - Sicherheitsvorschriften für Körnertrocknungsanlagen
in Lagerhäusern - F60
1. Die Einrichtung zur Warmluftbereitung darf nicht mit festen Brennstoffen betrieben werden.
2. Die Trocknungsanlage
Kaskobonussystem in der Euro-Kaskoversicherung (KA203-07) (KA203-07)
der Euroteilkasko EUR 200.-
nicht übersteigt, so unterbleibt eine Umstufung.
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[...] Euro-Kaskoversicherung für Pkw, Kombi und
Lkw bis 1 Tonne Nutzlast:
Für gegenständliche Euro-Kaskoversicherung sieht der Tarif ein Bonussystem vor.
1. Dieser Bonus wird wie folgt festgelegt:
[...] 4 35%
3 40%
2 45%
1 50%
0 55%
2. Ersteinstufung
Die erstmalige Einstufung in das Kaskobonussystem
Bedingungen für die Blaulichtversicherung (B.Blaulichtvers.23)
zweimal zur Verfügung.
3. Politische Risiken und atomare Ereignisse
Abweichend von Art 7 Z 1.1., 1.2. und Z 1.3. ARB sind Versicherungsfälle, welche durch politische
Demonstrationen oder durch Auswirkung [...] Obliegenheiten vor Eintritt eines Versicherungsfalls
Abweichend von Art 9 Z 1 AKHB treten die Rechtsfolgen nach Maßgabe des § 6 Abs 1 u. 1a
VersVG bei leicht fahrlässigem Verstoß des Versicherungsnehmers nicht [...] gilt nicht, wenn der Alkoholgehalt des Blutes des Lenkers die Grenze von 0,8
Promille oder der Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l überschritten wird.
7. Höchstzahl beförderter Personen
Abweichend
Basisinformationsblatt KEPLER Mix Ausgewogen (T) 2023 (BBAT0000722590.2023)
Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., Europaplatz 1a, 4020 Linz, bei der Depotbank und allfälligen Zahl- und Vertriebsstelle (siehe
Anhang zum Prospekt, Punkt 1) sowie im Internet unter www.kepler.at erhältlich [...] den Hinweise dem Prospekt.
1 KEPLER-FONDS
Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Produkt
Tranche ISIN Tranchenwährung Auflagedatum WKN
EUR AT0000825476 15.01.1999 A0MT8Z ISIN ausschüttend [...] AT0000722590 01.02.2001 A0MTY4 ISIN thesaurierend (T)
KEPLER Mix Ausgewogen
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
2 3 4 5 6 1 7
� � Niedrigeres Risiko
Verkehrssicherungsmaßnahmen (Fe3056.22)
bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
[...]
FEUER/EXTENDED COVERAGE - Verkehrssicherungsmaßnahmen - ImG0
Entsteht durch den Eintritt des Versicherungsfalles eine Gefahr für den Straßenverkehr innerhalb
oder außerhalb des Versicherungsortes, zu