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Besondere Bedingung "SHV - Sozialhilfeverbände"2023 (BB-SHV23-Variante1)
Schweiz und Liechtenstein
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 3.1. AHVB auch auf die Mitglieds-
staaten der Europäischen Union; Schweiz und Liechtenstein.
Es
GP-TBUZ-95 (GP-TBUZ-95)
Versicherungen gegen Leitungswasserschä-
den - AWB)
- Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch (Art. 1 der Allgemeinen Bedingungen
für die Sturmschadenversicherung - AStB)
-
Gruppierungserläuterungen (GE9)
mit einem Gebäude nach A. 1. 1. in Mauerwerk oder
Beton ausgeführt sind;
A.1.2.3. Schornsteine, auch freistehende, die in Mauerwerk oder Beton ausgeführt sind;
A.1.2.4. Kanäle und Schächte [...] stehen und in Mauerwerk
oder Beton ausgeführt sind ;
Gemauerte Öfen zur Erzeugung von Ziegeln, Steingut, Porzellan u. dgl., sowie gemauerte Selchen,
soweit sie einen konstruktiven Bestandteil der Gebäude [...] in Werkskantinen, nicht
wiederverwendbaren Verpackungsmitteln aller Art sowie Edelmetallen und Edelsteinen zu
Produktionszwecken.
GRUPPE D: SONSTIGE SACHEN
D.1. Kraftfahrzeuge Hierzu gehören alle Kr
Euro-Teilkasko für Krafträder (KA1133.23)
Gebrauch durch betriebsfremde Personen.
1.1.4. Unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Muren, Erdrutsch,
Lawinen,
Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte
Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA1132.23)
Gebäuden herabfallende Eisgebilde.
1.1.4 Unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Muren, Erdrutsch,
Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte