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Im Geschäft IG-99.1 (IG-99.1)
IM GESCHÄFT (IG-99.1)
1.
Es gelten die in der Besonderen Bedingung 5 für die einzelnen versicherten
Sparten angeführten Punkte.
2.
Die Oberösterreichische Versicherung AG gewähr
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Reise&Sport (KSSRS2006) (KSSRS2006)
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DEN
KEINE-SORGEN-SCHUTZENGEL REISE & SPORT (KSSRS2006)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für d
Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Superschutz (LPSF-96) (LPSF-96)
LPSF-96
In der FEUERVERSICHERUNG gilt darüber-
hinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
1.1. Als
Freizeitunfall: Outdoor-Spaß statt Klinik-Tristesse
Die Sommermonate motivieren - vor allem junge - Sportler dazu, ihrem Bewegungsdrang freien Lauf zu lassen oder bei Bergtouren und Badeausflügen die Natur zu genießen. Aber Vorsicht, jede Aktivität bir
Wer haftet bei einer Veranstaltung?
Die Frage der Haftung Unabhängig von der Frage, ob Sie verpflichtend eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen müssen oder nicht (siehe auch weiter unten): Als Veranstalter haften Sie für S