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Feuerwehren (UN1054.16)
UNFALL - Feuerwehren - UN1054.16
1. Versichert sind Unfälle, welche die versicherten Mitglieder bei ihrer Betätigung als Feuer- oder
Wasserwehrmänner erleiden.
2. Körperliche Schädigungen, die nach
Klauselsammlung Haushalt - nicht ständig bewohnte Risken (HH-801.1) (HH-801.1)
HAUSHALT BESONDERE BEDINGUNG HH-801.1
BESONDERE BEDINGUNG 801.1
Vandalismusschäden (28)
In Erweiterung von Art. 2 Pkt. 3. 1. der Allg
Klauselsammlung Haushalt - nicht ständig bewohnte Risken (HH801.1) (HH801.1)
HAUSHALT BESONDERE BEDINGUNG HH801.1
BESONDERE BEDINGUNG 801.1
Vandalismusschäden (28)
In Erweiterung von Art. 2 Pkt. 3. 1
Sammelklausel Haushalt - nicht ständig bewohnte Risken (H801.1) (H801.1)
HAUSHALT BESONDERE BEDINGUNG H801.1
BESONDERE BEDINGUNG 801.1
Vandalismusschäden (28)
In Erweiterung von Art. 2 Pkt. 3. 1.
Versicherung von Batterien und Akkus von Elektrofahrzeugen (KA1140.15)
FAHRZEUG-KASKO - Versicherung von
Batterien und Akkus von Elektrofahrzeugen - KA1140.15
Der Versicherungsschutz erstreckt sich gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen