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Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2002)
ruhende Schnee- oder
Eismassen.
1.4. FELSSTURZ/STEINSCHLAG; Felssturz/Steinschlag ist das naturbedingte Ablösen und Abstürzen von
Gesteinsmassen im Gelände.
1.5. ERDRUTSCH; Erdrutsch [...] Erdrutsch ist eine naturbedingte Abwärtsbewegung von Boden- oder Gesteinsmassen auf
einer unter der Oberfläche liegenden Gleitbahn.
2. Versicherte Schäden
Versichert sind Sachschäden, die
2.1 [...] Schadenereignis beschädigt oder zerstört wurden;
5. Schäden durch Bewegung von Boden- oder Gesteinsmassen, wenn diese Bewegung durch Bautätigkei-
ten oder bergmännische Tätigkeiten verursacht
GP-TBU-98 (GP-TBU-98)
Versicherungen gegen Leitungswasserschä-
den - AWB)
- Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch (gemäß der Allgemeinen Bedingungen
für die Sturmschadenversicherung - AStB)
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GP-TBUZ-98 (GP-TBUZ-98)
Versicherungen gegen Leitungswasserschä-
den - AWB)
- Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch (gemäß der Allgemeinen Bedingungen
für die Sturmschadenversicherung - AStB)
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Was Dauercamper unbedingt beachten sollten
starkem Regen nicht die Bodenhaftung verliert, ist ein stabiler Untergrund empfehlenswert. Rasengittersteine, Steinplatten, oder auch Kies haben sich zur Befestigung bewährt. Allerdings ist dies nicht auf jedem
GP-TBU-95 (GP-TBU-95)
Versicherungen gegen Leitungswasserschä-
den - AWB)
- Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch (Art. 1 der Allgemeinen Bedingungen
für die Sturmschadenversicherung - AStB)
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