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AUVB95E (AUVB95E)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE UNFALLVERSICHERUNG
AUVB 1995E
ABSCHNITT A: VERSICHERUNGSSCHUTZ
Artikel 1: Gegenstand der Versicherung
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz,
Besondere Erklärungen und Hinweise für die Lebensversicherung (Stand 04.05.2017) (AGBLV.2017)
I. ALLGEMEINES
Sprachliche Gleichbehandlung: Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form
angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
1. Vertragsinh
Produktinformationsblatt Kfz-Kaskoversicherung (PIBKA.2020)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✔ Brand und Explosion ✘
✔
✔
✘
✔
✘
✔
✘ die durch den Einflus
Besondere Bedingung für den Schutzengel Senioren-Hilfe (AS1100.13) (AS1100.13)
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DEN
KEINE-SORGEN-SCHUTZENGEL SENIOREN-HILFE (AS1100.13)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO04)
1. Vertragsinhalt
Dem Antrag/Versicherungsvertrag liegen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vom
Versicherer verwendeten
- nachfolgend zusammengefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der O