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AHVB/EHVB2002 Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2002)
Abhandenkommen von Sachen, welche von
Badegästen in den vom Bad zur Verfügung gestellten Kabinen und Kleiderkästen versperrt gehalten
oder von der Badeanstalt in Verwahrung genommen werden.
[...] n, Badeanstalten, Erholungs-
heimen, Kindergärten und Betriebssportgemeinschaften, auch wenn diese Einrichtungen durch
betriebsfremde Personen benützt werden (für die Badeanstalten findet [...] 4. Rauchfangkehrer
5. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
6. Fremdenbeherbergung
7. Badeanstalten
8. Ärzte, Dentisten, Tierärzte (Tierkliniken)
9. Krankenanstalten, Heil- und Pflegeanstalten
AHVB/EHVB93-95 (AHVB/EHVB93-95)
mmen von Sachen, welche von Badegästen in
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den vom Bad zur Verfügung gestellten Kabinen und Kleiderkästen versperrt gehalten oder von der
Badeanstalt in Verwahrung genommen werden [...] nen, Badeanstalten, Erholungsheimen,
Kindergärten und Betriebssportgemeinschaften, auch wenn diese Einrichtungen durch betriebsfrem-
de Personen benützt werden (für die Badeanstalten findet [...] 4. Rauchfangkehrer
5. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
6. Fremdenbeherbergung
7. Badeanstalten
8. Ärzte, Dentisten, Tierärzte (Tierkliniken)
9. Krankenanstalten, Heil- und Pflegeanstalten
AHVB/EHVB2004 Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2004)
Abhandenkommen von Sachen, welche von
Badegästen in den vom Bad zur Verfügung gestellten Kabinen und Kleiderkästen versperrt gehalten
oder von der Badeanstalt in Verwahrung genommen werden.
[...] en, Badeanstalten, Erholungs-
heimen, Kindergärten und Betriebssportgemeinschaften, auch wenn diese Einrichtungen durch
betriebsfremde Personen benützt werden (für die Badeanstalten findet [...] 5. Rauchfangkehrer
6. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
7. Fremdenbeherbergung
8. Badeanstalten
9. Ärzte, Dentisten, Tierärzte (Tierkliniken)
10. Krankenanstalten, Heil- und Pflegeanstalten
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2004.1)
Abhandenkommen von Sachen, welche von
Badegästen in den vom Bad zur Verfügung gestellten Kabinen und Kleiderkästen versperrt gehalten
oder von der Badeanstalt in Verwahrung genommen werden.
[...] en, Badeanstalten, Erholungs-
heimen, Kindergärten und Betriebssportgemeinschaften, auch wenn diese Einrichtungen durch
betriebsfremde Personen benützt werden (für die Badeanstalten findet [...] 5. Rauchfangkehrer
6. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
7. Fremdenbeherbergung
8. Badeanstalten
9. Ärzte, Dentisten, Tierärzte (Tierkliniken)
10. Krankenanstalten, Heil- und Pflegeanstalten
Austreten von Schwimmbadwasser (LW2138.23)
Schwimmbädern und
Planschbecken mitversichert.
Nicht versichert gelten Schäden durch Verlust von Badewasser.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1