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Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2024)
einungen, auch vorzeitige, oder infolge von Korrosion,
Oxidation, Rost, Schlamm, Wasser, Kesselstein, Hotspots, Delamination, Schneckenspuren,
Mikrorisse und Ablagerungen aller Art sind (Allmählichkeits-
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Anlagen und Geräte (AEVBID2015.1)
Art;
1.5 Erdrutsch, Erdsenkung, Felssturz, Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck,
Steinschlag, Sturm, Überschwemmungen;
1.6 Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art (einschließlich der beim
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2012.1)
herung
a) durch folgende Naturgewalten:
unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck,
Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB2024)
Art;
1.5 Erdrutsch, Erdsenkung, Felssturz, Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck,
Steinschlag, Sturm, Überschwemmungen;
1.6 Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art (einschließlich der beim
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2018)
jeweiligen Versicherungsvertrag angeführt sind.
Die in den Besonderen Bestimmungen beschriebenen Rechtsschutz-Bausteine (Risken) werden in
Form von Rechtsschutz-Kombinationen für Fahrzeughalter, für Arbeitnehmer [...] wenn dies besonders vereinbart ist.
2.1.3. Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen umfasst der
Versicherungsschutz nicht die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen [...] oder Abs. 2 festgesetzt wird.
3. Was ist nicht versichert?
3.1. Zur Abgrenzung von anderen Rechtsschutz-Bausteinen umfasst der Versicherungsschutz hier
nicht
3.1.1. Fälle, welche beim Versicherungsnehmer