KFZ-Steuerrechner
Mit unserem Steuer-Rechner können Sie einfach und schnell Ihre Kfz-Steuer berechnen.
Neue Berechnungsmethode für Elektrofahrzeuge ab 1. April 2025
Ab dem 1. April 2025 entfällt die bisherige Steuerbefreiung für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge und ändert sich für Kraftfahrzeug mit extern aufladbarem Hybridantrieb im Rahmen der motorbezogenen Versicherungssteuer. Diese Änderung wurde durch den Nationalrat im Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 beschlossen.
Die Besteuerung erfolgt zukünftig – für ausschließlich elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge – auf Basis der im Zulassungsschein eingetragenen Werte: Eigengewicht & Leistung (30-Minuten-Nenndauerleistung)
Wichtig: Die motorbezogene Versicherungssteuer wird von den Versicherungsunternehmen eingehoben und in voller Höhe an das Finanzamt abgeführt!
Hinweis: In den Kfz-Steuerrechner werden aktuell die neuen Berechnungsmethoden eingearbeitet und die neue Berechnung steht Ihnen in Kürze zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Diese Berechnung dient rein zu Informationszwecken und stellt keine rechtlich verbindliche Auskunft dar.