- Versichert ist die Berufsunfähigkeit der versicherten Person. Die versicherte Person ist berufsunfähig, wenn sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen ununterbrochen und für mehr als 6 Monate nicht ausüben kann und während dieses Zeitraums keine andere gleichwertige Tätigkeit ausübt.
- Versichert werden kann auch die Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person (Premiumschutz). Die versicherte Person ist arbeitsunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ununterbrochen und für mindestens 6 Monate arbeitsunfähig ist und dies durch einen Facharzt bescheinigt wird.
Die Oberösterreichische Versicherung AG bietet folgende Varianten der Berufsunfähigkeitsversicherung an:
Berufsunfähigkeitsversicherung (Basisschutz):
- Berufsunfähigkeitsrente: Wird die versicherte Person zu mindestens 75 % berufsunfähig, leisten wir die vereinbarte monatliche Rente.
Berufsunfähigkeitsversicherung (Premiumschutz):
- Berufsunfähigkeitsrente: Wird die versicherte Person zu mindestens 50 % berufsunfähig, leisten wir die vereinbarte monatliche Rente.
- Wiedereingliederungshilfe: Nimmt die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit oder eine andere gleichwertige Tätigkeit wieder auf, leisten wir eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von sechs Monatsrenten, maximal jedoch EUR 6.000.
- Arbeitsunfähigkeitsrente: Wird die versicherte Person arbeitsunfähig, leisten wir die vereinbarte monatliche Rente.