Minderjährige Kinder sind üblicherweise (AHVB/EHVB) automatisch in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Aber die Zeit vergeht schneller als man denkt - und plötzlich stehen 18 Kerzen auf der Geburtstagstorte. Wenn der Jugendliche dann bereits über ein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügt oder sogar schon seinen eigenen Haushalt führt, ist er nicht mehr durch die Privathaftpflichtversicherung der Eltern geschützt.
Aber auch wenn kein Einkommen und kein eigener Haushalt vorliegt, endet bei den meisten Versicherern die Mitversicherung der jungen Erwachsenen in der Privathaftpflicht der Eltern ab dem 25. Geburtstag.
Was ist zu tun?
Eine eigene Privathaftpflichtversicherung für die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen abschließen. Diese ist oft in der Haushaltsversicherung inkludiert, kann aber auch separat abgeschlossen werden.