Rind und Hund – eine explosive Mischung
An neun von zehn Unfällen, bei denen Wanderer etwa durch Rinder zu Schaden kommen, ist auch ein Hund beteiligt, so der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) in einer aktuellen Medieninformation. Rinder sind weitgehend friedliche Tiere, die erst dann zu aggressivem Verhalten neigen, wenn sie sich bedrängt oder bedroht fühlen. Gerade der vierbeinige Begleiter reizt allzu oft den Instinkt der Tiere, sich selbst, ihren Nachwuchs bzw. ihr Revier zu verteidigen. Besondere Vorsicht ist bei Herden mit Stieren, Mutterkühen oder Jungtieren geboten. Am besten ist es, einer Herde großzügig auszuweichen. Den Hund dabei unbedingt an die Leine nehmen und in der Mitte der Gruppe halten.
10 Verhaltensregeln im Umgang mit Weidevieh
- Kontakt zum Weidevieh vermeiden, Tiere nicht füttern, sicheren Abstand halten
- Ruhig verhalten, Weidevieh nicht erschrecken
- Mutterkühe beschützen ihre Kälber. Mit einem Hund soll man den Kontakt zu Herden mit Stieren, Mutterkühen und Jungtieren daher überhaupt vermeiden
- Hunde immer unter Kontrolle halten und an der kurzen Leine führen. Ist ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen: Sofort die Leine loslassen
- Wanderwege auf Almen und Weiden nicht verlassen
- Wenn Weidevieh den Weg versperrt, mit möglichst großem Abstand umgehen
- Bei Herannahen von Weidevieh: Ruhig bleiben, nicht den Rücken zukehren, den Tieren ausweichen
- Schon bei ersten Anzeichen von Unruhe der Tiere Weidefläche zügig verlassen
- Zäune sind zu beachten! Falls es ein Tor gibt, dieses nutzen, danach wieder gut schließen und Weide zügig queren
- Begegnen Sie den hier arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt
Besserer Versicherungsschutz – Eigenverantwortung gefragt
Der Oberste Gerichtshof hat im Fall des tragischen Todesfalles durch eine Kuhattacke im Tiroler Pinnistal im Jahr 2014 die Haftung des Landwirts und das Mitverschulden der Wanderin bestätigt. Dieses Urteil hat zu viel Unsicherheit bei den Landwirten geführt. Vereinzelt haben Landwirte bereits angekündigt, ihre Grundstücke für Wanderer zu sperren, um eventuellen rechtlichen Problemen ihrerseits aus dem Weg zu gehen.
Der VVO betont, dass derartige Schadensfälle im Rahmen eines mehrstufigen Versicherungsschirmes der land- und forstwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Jeder Landwirt in Österreich, der über eine land- und forstwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, ist abgesichert. Die Versicherungssumme bei diesen Produkten beträgt im Durchschnitt rund drei Millionen Euro und sei ausreichend, um etwaige Schadenersatzverpflichtungen abzudecken, betont VVO-Chef Kurt Svoboda.
Zusätzlich zu den landwirtschaftlichen Grunddeckungen bestehen weitere Versicherungslösungen: So haben etwa der OÖ Almverein und die Oberösterreichische Versicherung eine spezielle Haftpflichtversicherung als Ergänzung zur landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Kosten dafür trägt das Land Oberösterreich.
Auch wenn für den Fall der Fälle viele Vorkehrungen getroffen wurden, so ist und bleibt der „angenehmste“ Schadensfall der, der erst gar nicht eintritt. Dazu braucht es Eigenverantwortung und Rücksicht. Dann haben alle einen schönen Almsommer.