#1 Helmpflicht
Kein Fahren ohne Helm. Das gilt auch für kurze Strecken. Für Moped-, Motorradfahrer und Quad-Lenker besteht in Österreich eine Helmpflicht. Nur wer in geschlossenen Fahrzeugen unterwegs ist, für den entfällt die Sturzhelmpflicht. Laut ÖAMTC werden in Österreich jedes Jahr über 4.100 Mopedfahrer*innen bei Unfällen verletzt. Ein Helm schützt in diesen Fällen vor (schweren) Kopfverletzungen und kann Leben retten. Die Verkehrssicherheitsprofis testen auch regelmäßig Motorradhelme und wissen, worauf es beim Helmkauf ankommt. Hier findest du ein Video, indem erklärt wird, was beim Motorradhelm wichtig ist.
#2 Fahren auf der Autobahn
§ 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass auf Autobahnen nur Kraftfahrzeuge fahren dürfen, die auch mindestens 60 km/h auf die Straße bringen. Davon ausgenommen sind Fahrzeuge des Straßendienstes. Mopeds die eine maximal zugelassene Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h aufweisen dürfen somit nicht auf der Autobahn gelenkt werden.
#3 Aufmotzen
Damit ist auch klar: Ein Aufmotzen des Mopeds, um es schneller zu machen, ist nicht erlaubt. Wer mit einem frisierten Fahrzeug erwischt wird, für den wird es teuer. Für die technische Veränderung droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro. Dazu kommt eine Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro für das Fahren ohne Führerschein – fährt das Moped schneller als gesetzlich erlaubt, gilt es als Motorrad und dafür braucht man einen entsprechenden Führerschein. Und obendrein ist auch das Taferl erstmal weg.
Übrigens kann es auch passieren, dass der Versicherungsschutz wegfällt und man Schäden selbst zahlen muss. Du hast Fragen rund um das Thema Mopedversicherung? Dann schreib uns einfach eine E-Mail an km@ooev.at oder melde dich unter der Telefonnummer +43 5 7891-71710. Unser Kundenmanagement steht dir von Mo bis Do von 07.30-16.30 Uhr und Fr von 07.30-13 Uhr zur Verfügung. Auch die Berater*innen der Oberösterreichischen freuen sich von dir zu hören.
#4 Die Alkoholgrenze
Don’t drink and drive, ist eigentlich das ratsamste. Vor allem, weil die Promillegrenze beim Mopedfahren weit unter jener für Autofahrer liegt. Für Autolenker gilt eine Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut. Mopedfahrer mit Führerscheinklasse AM und Lenker*innen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres unterliegen einer 0,1 Promille-Grenze.
#5 Darf ich überall parken?
Falls örtlich nicht anders festgelegt dürfen Mopedfahrer grundsätzlich überall da parken, wo auch andere Kraftfahrzeuge stehen dürfen. Es sollte aber auf platzsparendes Parken geachtet werden. Bei gebührenpflichtigen Kurzparkzonen haben einspurige Kfz wie Moped einen großen Vorteil: anders als mehrspurige Kfz sind sie von der Gebührenentrichtung befreit.
#6 Wer darf bei mir mitfahren?
Auf einem Moped dürfen Kinder erst ab 8 Jahren mitfahren, sind sie jünger, ist das Mitfahren nur mit einem Kindersitz erlaubt. Um auf einem Motorrad Platz nehmen zu können, müssen Kinder noch älter sein. Ab 12 Jahren dürfen Personen auf dem Motorrad mitfahren, allerdings müssen sie mit ihren Füßen die Ablagefläche bzw. das Trittbett erreichen können. Wie auch für den Moped-Lenker gilt auch für Mitfahrende – egal welchen Alters – die Sturzhelmpflicht.