In verschiedensten Fällen haben Gerichte es als grob fahrlässig beurteilt, wenn man die Wohnung bei in Betrieb genommener Waschmaschine verlässt und in diesem Zeitraum durch die Waschmaschine ein Wasserschaden verursacht wurde. Dies hätte auch zur Konsequenz, dass Sie den Versicherungsschutz in der Haushaltsversicherung für Ihren eigenen Schaden verlieren. Denn bei Abwesenheit hat man keine Chance, die Funktionsfähigkeit des Geräts zu überprüfen und bei Anzeichen einer Störung, wie z. B. Austreten von Wasser, sofort zu reagieren und den Schaden einzudämmen. Wasserschäden erreichen oft einen hohen vier- oder fünfstelligen Bereich und können im schlimmsten Fall bis zur Unbenutzbarkeit der Wohnung führen. Daher lohnt es sich, einige Sicherheitsregeln zu beachten, damit es erst gar nicht zum Schadensfall kommt.
Unsere Tipps
- Waschmaschine (oder Spülmaschine) unter Aufsicht laufen lassen.
- Nach Beendigung des Waschvorgangs Wasserzulauf absperren.
- In sinnvoll regelmäßigen Abständen Wasserhahn, Zuleitungs- und Ableitungsschlauch kontrollieren. (Ist das Material porös, gehört der Schlauch ausgetauscht? Sind Dichtungen in Ordnung?)
- Achten Sie besonders darauf, dass Sie nach dem Reinigen des Flusensiebes dieses wieder passgenau und dicht einbauen.
- Wenn Sie feststellen, dass Wasser bereits aus der Waschmaschine ausläuft, sofort die Wasserzufuhr der Waschmaschine absperren. Das stellt sicher, dass die Maschine kein weiteres Wasser aus der Leitung aufnehmen kann. Die Menge der Flüssigkeit, die höchstens herauskommen wird, ist damit auf die aktuelle Waschmaschinenfüllung beschränkt.
- Umgehend die Feuchtigkeit vom Boden aufwischen.
Aufsichtspflicht trotz Aquastop
Heutzutage werden Waschmaschinen und Spülmaschinen häufig schon mit einem Aquastop angeboten, der bei einem Defekt im wasserführenden System für eine Unterbrechung der Wasserzufuhr sorgt. Dennoch lässt sich daraus nicht generell ableiten, dass eine Waschmaschine mit Aquastop unbeaufsichtigt gelassen werden kann. Auch Aquastops können, z. B. durch Verkalkung, versagen.
Und wenn man "nur mal eben" weg ist?
Was noch fahrlässig und was schon grob fahrlässig ist, hängt von vielen Umständen ab und kann nur im Einzelfall geprüft und festgelegt werden.
Fazit: Setzen Sie auf Prävention und schauen Sie regelmäßig nach, ob bei Ihren Maschinen alles in Ordnung ist. Lassen Sie Geräte nicht unbeaufsichtigt laufen und schließen Sie den Wasserzulauf, wenn Sie das Gerät nicht benützen.