So zum Beispiel, wenn aufgrund von Verletzungen teure Therapien und Umbauarbeiten notwendig sind oder durch den Unfall auch langfristig Einkommenseinbußen zum Tragen kommen. Während die Absicherung für Erwachsene vielfach schon selbstverständlich ist, fehlt noch das Bewusstsein für die Absicherung der gesamten Familie. Denn auch der Unfall eines Kindes kann für die Familie schwerwiegende finanzielle Folgen nach sich ziehen!
Die Absicherung der Kinder fehlt vielfach
Kinder sind auf dem Weg zur Schule gesetzlich pflichtversichert. Sie erhalten für Unfälle, die in diesem Zusammenhang entstehen die volle gesetzliche Unterstützung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. So zum Beispiel eine lebenslange Unfallrente bei Invalidität.
Passiert ein Unfall in der Freizeit oder beim Sport, kann es aber zu Versorgungslücken kommen. Die gesetzliche Sozialversicherung sichert zwar die Ersthilfe und den Krankenhausaufenthalt sowie eine mögliche Rehabilitationsphase und die Versorgung mit Heilbehelfen und Medikamenten ab, bleibt aber mit dem Unfall eine dauernde Invalidität bestehen und entstehen dadurch auch höhere Kosten aufgrund von notwendigen Umbauarbeiten, Pflegeleistungen oder kosmetischen Operationen, so sind diese Kosten ohne private Unfallversicherung selbst zu tragen. Eine Belastung, die für die Familie mitunter zur Existenzbedrohung werden kann.
Ist eine Familienunfallversicherung sinnvoll? Ja!
Rund 125.000 Kinder von 0-14 Jahre verletzen sich jährlich in Österreich bei Unfällen zu Hause, in der Freizeit oder beim Sport. (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit) Mit der Familienunfallversicherung ist die gesamte Familie abgesichert. Egal ob bei einem Freizeitunfall, einem Unfall zu Hause oder beim Sport. Die Familienunfallversicherung ist damit eine sehr sinnvolle private Versicherung und eine wichtige Zukunftsvorsorge für alle Familienmitglieder.
Die Familienunfallversicherung der Oberösterreichischen Versicherung sichert den Versicherungsnehmer als Hauptversicherten, den/die Ehepartner(in) bzw. die/den in der Polizze genannte(n) Lebensgefährte(in) und alle leiblichen Kinder, Stief- und Adoptivkinder ab. Der Versicherungsschutz gilt für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder automatisch bis zum vollendeten 19. Lebensjahr. Als besonderer Vorteil ist die Leistung für Knochenbruch für alle Versicherten prämienfrei dabei (ab einer Versicherungssumme von EUR 75.000 für Dauerinvalidität).