Krankenversicherung und Unfallversicherung
In Österreich ereignen sich jährlich ca. 800.000 Unfälle. 75 % aller Unfälle passieren zu Hause oder in der Freizeit. Laut www.help.gv.at ist Ihr Kind gesetzlich bei Mutter und Vater mitversichert, sofern diese krankenversichert sind. Die zuständigen Krankenversicherungsträger von Mutter und/oder Vater sind über die Geburt eines Kindes zu verständigen.
Ähnlich verhält es sich bei privaten Krankenversicherungen. Allgemein wird empfohlen bereits vor der Geburt einen Versicherer zu kontaktieren, da es unterschiedliche Karenzfristen gibt. Wird bereits für ein Neugeborenes eine private Krankenversicherung abgeschlossen, ist der Tarif natürlich günstiger als wenn dies erst im Erwachsenenalter erfolgt.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt anfallende Behandlungskosten bei Krankheiten und Unfällen ab. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Folgeschäden aus einem Unfall ab. Diese Leistungen werden aber nur für Kinder ab dem verpflichtenden Kindergartenjahr erbracht für Unfälle im Kindergarten, in der Schule, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen. Kein Schutz besteht für Unfälle in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder im Urlaub. Betrachtet man diese „gefährlichsten Orte für Kinder“, so erscheint es jedenfalls sinnvoll, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Als langjähriger Partner der OÖ. Familienkarte bietet die Oberösterreichische Versicherung ein besonderes Service für junge Eltern. Mit der OÖ. Familienkarte sind Kinder bis zum Schuleintritt und Eltern bei der Betreuung des Kindes am Arbeitsplatz „Haushalt und Familie“ kostenlos unfallversichert. Ab der Vollendung des 5. Lebensjahres ist der Abschluss einer Familienunfallversicherung mit höheren Versicherungssummen zu empfehlen.
Reise Kranken- und –Stornoversicherung für Familien
Für den Fall, dass Ihr Kind im Urlaub erkrankt reicht in Europa für eine Behandlung bei einem Arzt oder im Spital unter Umständen das Vorzeigen der auf der Rückseite der e-card befindlichen Europäischen Krankenversicherungskarte. Bei mangelhaften medizinischen Standards, außerhalb Europas oder bei ernsthafter Erkrankung des Kindes kann eine private Reise-Krankenversicherung sehr hilfreich sein. Diese beinhaltet die Behandlung vor Ort und auch der Heimtransport. Zu berücksichtigen ist hierbei der Abschluss eines Familientarifes, da die Kinder nicht immer automatisch mitversichert sind. Neben der Reise-Krankenversicherung empfiehlt es sich, eine Reise-Stornoversicherung in Betracht zu ziehen für den Fall, dass ein Kind vor Urlaubsantritt erkrankt. Hier gilt es jedoch die Stornobedingungen vor Abschluss im Detail durchzusehen.
Haushaltsversicherung
Mit einer Haushaltsversicherung sichern Sie sich gegen die Gefahren Feuer, Sturm, Einbruch und Beraubung, Leitungswasser, Glasbruch und Privathaftpflicht ab. Im Detail ist zu beachten, was in den Versicherungsbedingungen angeführt ist und welche Ausschlüsse es gibt. Bei Kindern nimmt die Haftpflichtversicherung zum Beispiel einen wichtigen Teil ein.
Haftpflichtversicherung
Mit einer Privathaftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer und mitversicherte Angehörige bei Schadenersatzforderungen Dritter, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gestellt werden, geschützt. Dabei werden Schadenersatzansprüche befriedigt oder unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Bei der Oberösterreichischen Versicherung AG sind minderjährige in Österreich und in Ausbildung* (Info Vorrausetzungen) befindliche Kinder bis 25 Jahre in der Haushaltsversicherung der Eltern mitversichert. Bitte beachten Sie, dass sowohl das Alter als auch die sonstigen Voraussetzungen für die Mitversicherung bei den Eltern von Versicherer zu Versicherer variieren können.
Redaktion Keine Sorgen Blog / Autor: Mag. Christoph Gierlinger
Interessante Links zum Thema:
Keine Sorgen Blog: Kleine Kinder, Große Sorgen: Kleinkinder sind vielen Gefahren ausgesetzt