Oberösterreichische Versicherung
Fahren & Reisen

Unfall durch Glatteis: Worauf Autofahrer achten sollten

Fallen die Temperaturen, so gilt für Autofahrer nun wieder allerhöchste Vorsicht vor glatten Straßen. Der Bremsweg verlängert sich um das 10-fache, ein Unfall durch Glatteis ist damit schnell passiert.

Wo Glatteis besonders häufig auftritt

Besonders bei schattigen oder sehr windexponierten Stellen bzw. auf Brücken ist bei niedrigen Temperaturen mit Eisglätte zu rechnen. Bei Minusgraden kann dabei auch schon die Luftfeuchtigkeit für die Entstehung von lokalem Glatteis genügen.

Blitzeis

Die gefährlichste Art von Glatteis ist Blitzeis. Diese Glatteisform entsteht, wenn Nieselregen oder Regen auf frostige Fahrbahnen trifft. Die Oberfläche vereist sofort, das Eis bleibt aber farblos und durchsichtig und ist daher schwer erkennbar!

Wie man sich bei Glatteis am besten verhalten sollte

Wesentlich bei Glatteis ist eine defensive Fahrweise. Die Geschwindigkeit sollte den Fahrbahnverhältnissen angepasst sein. Besondere Vorsicht gilt bei exponierten Stellen wie Brücken, Senken, Uferstraßen, Walddurchfahrten, Tunneln, etc.

Keine abrupten Fahrmanöver wie starkes Beschleunigen, Bremsen oder Lenken und auch der Sicherheitsabstand sollte den Bedingungen angepasst sein. Bei eisglatter Fahrbahn verlängert sich der Bremsweg gegenüber trockener Fahrbahn um das 10-fache!

Was ist bei einem Schadenfall zu beachten

Bei einem Unfall durch Glatteis ist wie bei jedem anderen Autounfall zuerst wichtig, die Unfallstelle abzusichern, die Warnblinkanlage einzuschalten und das Warndreieck aufzustellen. Besonders wesentlich bei schlechten Sichtbedingungen: die reflektierende Warnweste anziehen!

Polizei und gegebenenfalls Rettung verständigen und innerhalb einer Woche sollte die Meldung an den Versicherer ergehen, der die weiteren Schritte für die finanzielle Schadenabwicklung koordiniert. Sofern möglich ist es bei Autounfällen immer empfehlenswert, Beweise zum Beispiel durch Fotos oder durch Ausfüllen des europäischen Unfallberichtes zu dokumentieren.

Wie ist ein Unfall durch Glatteis gedeckt

Bei Glatteis-Unfällen sind unverschuldet geschädigte Autofahrer im Normalfall durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfall-Verursachers gedeckt. Siehe dazu auch unseren Blogartikel Warum eine Kfz-Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben ist.

Als Unfallverursacher sind Schäden am eigenen Auto selbst zu tragen. Allerdings übernimmt eine Kaskoversicherung Schäden am eigenen Auto. Wesentlich dabei ist aber, dass keine grobe Fahrlässigkeit (wie z.B. eine falsche Bereifung), Alkoholeinfluss oder eine andere Obliegenheitsverletzung vorliegt.