Wo Glatteis besonders häufig auftritt
Besonders bei schattigen oder sehr windexponierten Stellen bzw. auf Brücken ist bei niedrigen Temperaturen mit Eisglätte zu rechnen. Bei Minusgraden kann dabei auch schon die Luftfeuchtigkeit für die Entstehung von lokalem Glatteis genügen.
Blitzeis
Die gefährlichste Art von Glatteis ist Blitzeis. Diese Glatteisform entsteht, wenn Nieselregen oder Regen auf frostige Fahrbahnen trifft. Die Oberfläche vereist sofort, das Eis bleibt aber farblos und durchsichtig und ist daher schwer erkennbar!
Wie man sich bei Glatteis am besten verhalten sollte
Wesentlich bei Glatteis ist eine defensive Fahrweise. Die Geschwindigkeit sollte den Fahrbahnverhältnissen angepasst sein. Besondere Vorsicht gilt bei exponierten Stellen wie Brücken, Senken, Uferstraßen, Walddurchfahrten, Tunneln, etc.
Keine abrupten Fahrmanöver wie starkes Beschleunigen, Bremsen oder Lenken und auch der Sicherheitsabstand sollte den Bedingungen angepasst sein. Bei eisglatter Fahrbahn verlängert sich der Bremsweg gegenüber trockener Fahrbahn um das 10-fache!
Was ist bei einem Schadenfall zu beachten
Bei einem Unfall durch Glatteis ist wie bei jedem anderen Autounfall zuerst wichtig, die Unfallstelle abzusichern, die Warnblinkanlage einzuschalten und das Warndreieck aufzustellen. Besonders wesentlich bei schlechten Sichtbedingungen: die reflektierende Warnweste anziehen!
Polizei und gegebenenfalls Rettung verständigen und innerhalb einer Woche sollte die Meldung an den Versicherer ergehen, der die weiteren Schritte für die finanzielle Schadenabwicklung koordiniert. Sofern möglich ist es bei Autounfällen immer empfehlenswert, Beweise zum Beispiel durch Fotos oder durch Ausfüllen des europäischen Unfallberichtes zu dokumentieren.
Wie ist ein Unfall durch Glatteis gedeckt
Bei Glatteis-Unfällen sind unverschuldet geschädigte Autofahrer im Normalfall durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfall-Verursachers gedeckt. Siehe dazu auch unseren Blogartikel Warum eine Kfz-Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben ist.
Als Unfallverursacher sind Schäden am eigenen Auto selbst zu tragen. Allerdings übernimmt eine Kaskoversicherung Schäden am eigenen Auto. Wesentlich dabei ist aber, dass keine grobe Fahrlässigkeit (wie z.B. eine falsche Bereifung), Alkoholeinfluss oder eine andere Obliegenheitsverletzung vorliegt.