1. Verträge ab- bzw. ummelden
Rechtzeitig vor dem Übersiedeln sollte man sich einmal kurz Gedanken machen, welche Verträge man für die Wohnung und das Wohnen abgeschlossen hat und welche man davon nach dem Wohnungswechsel noch benötigt. Klassische Verträge, wie Telefon- und Internetverträge, können häufig mitgenommen werden. Eine rechtzeitige Meldung beim jeweiligen Anbieter ist dabei immer zu empfehlen. Gibt es Zusatzverträge, die abgeschlossen wurden, beispielsweise für die Reinigung des Treppenhauses oder dem Winterdienst vor dem Haus? Häufig denkt man erst daran, wenn die entsprechende Rechnung dazu ins Haus flattert.
2. Dokumentation alte Wohnung
Halten sie alle eventuellen Schäden und Mängel Ihrer alten Wohnung auf Fotos dokumentiert fest. So lassen sich unliebsame Diskussionen im Nachhinein mit dem Vermieter oder dem Nachmieter vermeiden. Bevor Sie die Schlüssel Ihrer alten Wohnung abgeben, notieren Sie sämtliche Zählerstände, die zur Wohnung gehören. (Gas, Strom, Wasser). Melden Sie sich beim Energieversorger ab.
3. Dokumentation neue Wohnung
In Ihrer neuen Wohnung sollten Sie vor dem Einzug ebenfalls den Zustand der Wohnung mit Fotos festhalten. Achten Sie darauf, dass Mängel mit in das Übernahmeprotokoll aufgenommen werden und notieren Sie sich alle Zählerstände. Melden Sie sich bei einem Energieversorger an.
4. Haushaltversicherung
Bei einem Wohnungswechsel kann man die Haushaltsversicherung kündigen. Wichtig dabei ist eine rechtzeitige Kündigung beim Versicherer (Vor Beginn der Übersiedlung - in der Regel vier Wochen vorher). Will man vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen, lässt man alles wie es ist. Die Versicherung gilt dann auch für den Umzug und für die neue Wohnung. Geben Sie Ihrem Versicherer aber bitte umgehend – auch in Ihrem eigenen Interesse - die neuen Adressdaten bekannt! Eine rechtlich bedeutsame Erklärung gilt auch dann als zugegangen, wenn der Versicherungsnehmer seiner Verpflichtung zur Bekanntgabe des Anschriftwechsels nicht nachkommt und der Versicherer die Erklärung an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Versicherungsnehmers sendet.
Generell macht es Sinn, sich in dieser Phase mit dem Betreuer zu besprechen, um den wirklich passenden Versicherungsschutz gleich von Beginn weg zu sichern!
5. Mietabrechnung und Daueraufträge
Wenn das letzte Mal die Miete und die Kosten für Strom, Gas und Wasser bezahlt wurden, sollten alle Daueraufträge für die alte Wohnung beendet werden. Es wäre sehr ärgerlich, wenn das vergessen wird und man im folgenden Monat doppelt belastet wird. In jedem Fall sollten Sie auch beim alten Vermieter eine Miet-Endabrechnung beantragen. Dabei ist auf die Berechnungsgrundlage zu achten.
6. Umsiedeln organisieren
Gut organisiert ist schon halb gearbeitet. Darum sollte man sich vor dem umsiedeln bereits vorab einige Gedanken zur Organisation machen. Der Mietvertrag sollte natürlich rechtzeitig gekündigt werden. Danach sollte man sich möglichst früh auf einen festen Termin für den Umzug einigen, dann kann rechtzeitig Sonderurlaub beantragt werden und auch den Umzugshelfern kann man rechtzeitig Bescheid geben. Auch sollte man die Parkplatzsituation bei der alten und neuen Wohnung bedenken. Kann man mit Transporter oder LKW bis vor die Tür fahren? Kann man an öffentlichen Straßen ein Parkverbot für den Tag des Umzugs beantragen? Hat man Logistik und Helfer gut organisiert braucht man nur noch für ausreichend Verpflegung sorgen. Denn ein erfolgreicher Umzug muss man dann auch gebührend feiern!!
7. An-, Ab- und Ummeldung des Hauptwohnsitzes und Bekanntgabe der neuen Adresse bei allen relevanten Stellen
Innerhalb von drei Tagen nach dem Umzug muss man den neuen Wohnsitz anmelden. In der Folge sollten Sie allen relevanten Stellen über die Adressänderung Bescheid geben: Arbeitgeber, Krankenkasse/Pensionsversicherungsanstalt, Kindergarten, Geldinstitute, Finanzamt, etc...
8. Ummelden Ihres Fahrzeuges
Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk, lassen Sie bitte innerhalb einer Woche die Adresse in der Kfz-Zulassungsbescheinigung eintragen. Bei einem Wechsel der Bezirksveraltungsbehörde müssen Sie das Fahrzeug neu ab- und anmelden. Nähere Informationen dazu unter folgendem Link: >> Kfz-Zulassung
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