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Fahren & Reisen

Was gibt es bei E-Scootern zu beachten?

Der Markt für E-Scooter bleibt in Bewegung. Die mittlerweile vielseits bekannten Leih-Scooter sind in Oberösterreich gekommen, um zu bleiben. Was man vor der ersten Fahrt jedoch wissen sollte, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wo darf ich mit meinem E-Scooter fahren?

Seit der 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht diese dieselben Regeln für E-Scooter wie für Fahrräder bzw. E-Bikes vor:

  • E-Scooter mit maximal 25km/h beziehungsweise 600 Watt dürfen überall dort gefahren werden, wo auch Radfahrer fahren dürfen.
  • Gehsteige und Schutzwege dürfen grundsätzlich nicht befahren werden. Behörden können jedoch in begründeten Fällen Ausnahmen verordnen.
  • E-Scooter-Fahrer müssen darüber hinaus die für Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Dazu zählt zum Beispiel, dass sie den E-Scooter nur auf Gehsteigen mit mehr als 2,5 m Breite abstellen dürfen.
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht von Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr fahren. Ausgenommen davon sind Kinder, die Inhaber eines Radfahrausweises sind.
  • Es gilt eine Alkoholgrenze von 0,8 Promille.
  • Insbesondere Verboten ist es eine zweite Person auf einem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen.

 

Strengere Regeln für Wien

Einfach gesagt: Je mehr E-Scooter unterwegs sind, desto mehr Probleme gibt es, z. B. durch unsachgemäßes Abstellen. Daher hat Wien mit Mai 2023 strengere Regeln eingeführt. Unter anderem gilt:

  • Leih-E-Scooter müssen vorrangig auf besonders gekennzeichneten Abstellflächen abgestellt werden. Diese Flächen sind rot markiert und bieten Platz für 8 bis 10 Leih-E-Scooter.
  • Im Umkreis von 100 Metern rund um diese Abstellflächen ist das Abstellen nicht erlaubt. Das gilt auch für das Abstellen in bestehenden Fahrradabstellanlagen in diesem Umkreis.
  • Außerhalb des Umkreises müssen Leih-E-Scooter in der Parkspur abgestellt werden.
  • In Grünflächen ist das Abstellen nicht erlaubt.
  • Darüber hinaus gibt es Abstellverbotszonen, wie zum Beispiel rund um die Oper, in den Fußgänger*innen-Zonen des 1. Bezirks, bei der Albertina, am Rathausplatz und beim Oberen Belvedere.

 

Muss ich einen Helm tragen?

Fahrer von E-Scootern müssen keinen Helm tragen, sofern die höchstzulässige Leistung nicht über 600 Watt und die Bauartgeschwindigkeit nicht über 25 km/h liegen. Das gilt jedoch nicht für Kinder unter 12 Jahren. Wie beim Fahrradfahren müssen Kinder auch bei der Benutzung von E-Scootern einen Helm tragen.

Empfohlen wird ein Helm allerdings für alle Altersgruppen. Denn mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ist die Verletzungsgefahr bei einem Unfall genau so groß wie bei einem Fahrradunfall. Spontane Ausleihvorgänge können aber problematisch sein, denn wer hat schon immer einen Helm dabei?

 

Was muss ich sonst beachten?

E-Scooter müssen wie Fahrräder ausgestattet sein. Das heißt, dass sie Bremsen (vorne und hinten), eine Klingel, ein Front- sowie Rücklicht und Reflektoren an der Seite haben müssen. Alles Dinge, die schon allein aus Sicherheitsgründen empfehlenswert sind. Leih-Scooter verfügen meist automatisch über diese Ausstattung. Beim Kauf eines eigenen E-Scooters empfiehlt sich ein genauer Blick in die Ausstattungsbeschreibung.

 

Fazit

Eine Fahrt mit E-Scooter ist grundsätzlich nicht gefährlicher oder ungefährlicher als eine Fahrt mit E-Bike oder Fahrrad. Trotzdem sollte man die Unfallgefahr nicht unterschätzen. Immerhin hat sich laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit die Anzahl der im Spital behandelten Verletzten in Österreich seit Beginn des E-Scooter-Booms im Jahr 2019 von 1.200 auf 6.000 im Jahr 2023 verfünffacht. Bevor Sie also loslegen, empfehlen wir ein paar Testrunden, um den E-Scooter und seine Fahreigenschaften gründlich kennenzulernen.

Wer mit dem Kauf eines E-Bikes oder E-Boards liebäugelt, dem empfehlen wir unseren Blogbeitrag E-Bike, E-Scooter und E-Boards – was darf man und was ist versichert?