Einen guten Start ins Leben und eine gute Zukunft schenken sind die Beweggründe für viele, um finanziell für Kinder, Enkelkinder oder Patenkinder vorzusorgen. Es gibt auch bereits viele Möglichkeiten am Markt dies zu tun, beginnend vom Sparbuch, über Bausparverträge, Immobilien oder Aktien. Viele gute Gründe sprechen aber auch für eine Versicherungslösung als optimale Zukunftsvorsorge.
1. Langfristiges Ansparen eines Sicherheitspolsters
Je früher mit dem Sparen begonnen wird, desto größer ist der Sicherheitspolster, der für spätere Wünsche zur Verfügung steht. Es ist eine langfristige Form, um Kapital für die Zukunft aufzubauen.
2. Schon mit geringen monatlichen Beträgen möglich
Schon mit geringen monatlichen Beträgen, aber auch mit einem einmaligen Beitrag kann langfristig ein finanzielles Polster für große Ausgaben in der Zukunft geschaffen werden, wie zum Beispiel für das erste Auto oder für die erste eigene Wohnung. Eine Lebensversicherung mit Einmalerlag ist besonders bei Großeltern beliebt, die einen finanziellen Betrag schon heute fix für die Zukunft der Enkel investiert sehen wollen.
3. Prämienabsicherung, auch wenn ein Unglücksfall eintritt
Versicherungslösungen bieten vielfach die Möglichkeit, im Todesfall des Einzahlers die Prämieneinzahlung durch das Versicherungsunternehmen bis zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt fortzuführen. Damit wird die volle Leistung zum Ablauf der Versicherung ausbezahlt.
4. Fixer Auszahlungszeitpunkt, flexible Auszahlung oder Möglichkeit zum Weitersparen für die Zukunft
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wann und in welcher Form der Beschenkte über sein Geld verfügen kann. Diese kann der Geschenkgeber selbst festlegen. Die Oberösterreichische Versicherung bietet zum Beispiel die Möglichkeit eines fixen Auszahlungszeitpunktes, z. B. für den Autoankauf mit 18 Jahren oder zu Studienbeginn, aber auch die Möglichkeit, die Auszahlung flexibel an die Lebenssituation des Beschenkten auszurichten oder dem Beschenkten die Option zu lassen, selbst weiter für die Zukunft zu sparen, z. B. für die Pension.
5. Das Kind ist der Begünstigte, der Einzahler bleibt der Versicherungsnehmer
Auch wenn das Kind als der Begünstigte des Vorsorgeproduktes definiert ist, so liegen die Rahmenbedingungen in den Händen des Einzahlers. Das heißt, es gibt jederzeit die Möglichkeit einzugreifen, um zum Beispiel Prämieneinzahlungen zu erhöhen.
6. Lebensversicherung als Kindervorsorgeprodukt: Leistung fällt nicht in den Nachlass
Die Lebensversicherung zahlt im Todesfall direkt an den Begünstigten der Lebensversicherungsurkunde aus. Damit fällt diese vereinbarte Leistung nicht in den Nachlass. Somit ist zum Beispiel auch das Vorsorgegeschenk von den Pateneltern in jedem Fall für den Beschenkten gesichert.