Ein überquellender Briefkasten, eine Ansage auf dem Anrufbeantworter, dass man länger auf Urlaub ist oder ein entsprechender Eintrag in den sozialen Netzwerken kann wie eine Einladung an ungebetene Gäste wirken. Vor dieser Gefahr können Sie sich leicht schützen. Bitten Sie Freunde oder Nachbarn, regelmäßig den Briefkasten zu leeren und nach dem Rechten zu sehen. Seien Sie mit Nachrichten über Ihre Abwesenheit etwas zurückhaltender. Vermeiden Sie generell Zeichen längerer Abwesenheit, wie ständig heruntergelassene Rollläden. Natürlich müssen auch alle Fenster geschlossen und Türen abgeschlossen sein, um Unbefugte am Eintritt zu hindern. Denken Sie dabei auch an Kellerfenster oder Verbindungstüren zwischen Garage und Haus. Praktische Tipps zum Schutz vor Haus- und Wohnungseinbruch stellt das Bundeskriminalamt online zur Verfügung.
Digitale Zeitschaltuhren können Einbrecher abschrecken
Mit Zeitschaltuhren können Sie ihre Anwesenheit simulieren, indem Sie Licht und Rollläden automatisch steuern und auch so ihr Heim sichern. Häufig beobachten Einbrecher Objekte eine Zeit lang, bevor sie zuschlagen. Informationen darüber, wie Einbrecher Eigenheime ausspähen und welche Zeichen, die sogenannte Gaunerzinken, an Häusern Auskunft über die dortigen Verhältnisse und die Bewohner geben, finden Sie in unserem Blog-Beitrag Achtung Gaunerzinken!
Mit Apps das Eigenheim sichern
Mittlerweile gibt es eine Reihe von Anbietern, die Sicherheits-Apps für Smartphones oder iPads anbieten. Hausbesitzer können so via SMS oder Anruf informiert werden, wenn es zum Einbruch, Brand oder Wasserschaden kommt und schnell reagieren.
Achtung Überschwemmung
Woran wir in der Regel weniger denken, wenn es darum geht, das Heim während unserer Abwesenheit zu sichern, sind z. B. Wasserleitungen. Die Versicherungsbedingungen der Haushaltsversicherung schreiben unter anderem vor: Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen. Bei der Leitungswasserversicherung gilt zusätzlich: Die Zuleitungen zu wasserführenden Schutzeinrichtungen (zB Sprinkleranlagen, Wasseranschlüsse für die Feuerwehr) müssen nicht abgesperrt werden, es sind jedoch geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen.