Österreich verfügt im Prinzip über eine sehr gute Sozialversicherung, die als Pflichtversicherung vier Bereiche abdeckt:
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Pensionsversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Wer ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert?
- Arbeiter und Angestellte
- Beschäftigte mit freien Dienstverhältnissen
- geringfügig Beschäftigte
- selbständig Erwerbstätige in der gewerblichen Wirtschaft
- Schüler und Studierende
- Kinder ab dem verpflichtenden Kindergartenjahr
- Menschen, die in Hilfsorganisationen arbeiten
- Selbständige Land- und Forstwirte und ihre Angehörigen, die mitarbeiten
- Beamte und Beamtinnen der ÖBB, Bedienstete der Eisenbahnen und der Wiener Verkehrsbetriebe
- Pragmatisierte Beamte und Beamtinnen und Vertragsbedienstete des Bundes, der Länder und Gemeinden (sofern sie nicht einer auf Landesebene eingerichteten Unfallfürsorgeanstalt angehören)
Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung?
- Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Unfall-Heilbehandlung
- Rehabilitation
- Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Auszahlung von Renten
- Zuschüsse für Entgeltfortzahlung
- arbeitsmedizinische Betreuung der Versicherten
Wer bezahlt die Prämie?
Da sich die gesetzliche Unfallversicherung aus einer "Haftpflicht" des Dienstgebers entwickelt hat, werden die Prämien zu 100 % vom Arbeitgeber bezahlt.
Was ist nicht versichert?
Grundsätzlich sind Unfälle bei der Arbeit und Unfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeit und wieder nach Hause passieren, versichert. Das gilt auch für Dienstreisen. Aber Achtung! Unterbrechen Sie eine Dienstreise, zum Beispiel für private Besorgungen, kann das den Versicherungsschutz aufheben.
Zu Hause beim Aufhängen der Gardinen von der Leiter gefallen? Im Badezimmer ausgerutscht? Beim Radfahren in der Freizeit gestürzt? Diese Unfälle sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Zwar wird die Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus von der Krankenversicherung bezahlt, aber über die Erstversorgung hinausgehende Therapien nicht. Die Krankenversicherung folgt dem Grundsatz der "ausreichenden und zweckmäßigen" Behandlung. Mit anderen Worten, was notwendig ist, wird bezahlt, Folgeschäden aber nicht.
Das gilt auch für Kinder. Sie sind im Kindergarten oder in der Schule bzw. auf dem Weg dorthin und auf dem Heimweg versichert. Passiert ein Unfall in der Freizeit, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Kleine Ursache - große Wirkung: Wenn ein Freizeitunfall zum finanziellen Problem wird
Ein Unfall, der in der Freizeit passiert, ist ein privates Risiko. Deshalb zahlt die gesetzliche Unfallversicherung in diesen Fällen nicht.
Dabei müssen es nicht unbedingt spektakuläre Unfälle sein, die das Leben langfristig belasten können. Bleibt nach einem Unfall eine dauernde Invalidität bestehen, können damit hohe Kosten für Pflege, Therapien oder erforderliche Umbauten von Haus oder Wohnung verbunden sein.
Wenn das Einkommen länger ausfällt oder eine Berufsunfähigkeit droht, trifft es besonders junge Leute. Im Fall einer Berufsunfähigkeit gibt es Mindestversicherungszeiten und Wartezeiten für die staatlichen Leistungen. Deshalb trifft Schüler und Studenten, die noch nicht erwerbstätig waren, diese Wartezeit besonders hart. Außerdem werden bei Berufsunfähigkeit und Pension die Leistungen nach Lebenseinkommen berechnet. Das heißt, gerade für junge Leute gibt es kaum Geld.
Hohe Kosten - im Durchschnitt rund 3.000,- Euro und mehr - können auch entstehen, wenn nach einem Unfall eine Hubschrauberbergung notwendig wird. Kosten, die in der Regel nur von einer privaten Unfallversicherung übernommen werden.
Was gilt es für die private Unfallversicherung zu beachten?
Unfall ist nicht gleich Unfall. Risikosportarten, wie Kickboxen oder Motocross, werden in der Regel nicht oder nur nach besonderer Vereinbarung versichert. Keine Leistung gibt es für Unfälle, die durch epileptische Anfälle, Trunkenheit oder Geisteskrankheit ausgelöst werden.
Unfall-Assistance - nützliche Zusatzleistungen rund um die Unfallversicherung
Sie sind durch einen Knochenbruch oder einen Bänderriss im Haushalt eingeschränkt? Über eine Assistance-Versicherung kann eine Haushaltshilfe organisiert und die Kosten dafür übernommen werden. Sie landen im Krankenhaus und haben niemanden, der sich um Ihr Haustier kümmert? Die Betreuung von Haustieren in Notfällen kann ebenfalls über eine Assistance abgewickelt werden.