Aufsichtspflicht – was heißt das?
Eltern sorgen dafür, dass es dem Kind gut geht, sich ein Kind gut entwickeln kann, aber auch dass es keinen Schaden an fremden Personen oder Sachen anrichtet. Für Eltern besteht grundsätzlich eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern. Die Intensität richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, dem Alter und der Entwicklung des Kindes. Die Aufsichtspflicht kann von den Eltern aber auch an andere übertragen werden, an Großeltern, sonstige Verwandte, Freunde, Nachbarn, Babysitter etc.
Hat man für ein Kind die Aufsichtspflicht übernommen und wird diese Aufsichtspflicht verletzt, kann man für den vom Kind verursachten Schaden unter Umständen zivil- oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Wann haftet die Aufsichtsperson?
Das Ausmaß der Aufsichtspflicht hängt vor allem mit dem Alter und der Entwicklung des Kindes zusammen. Ein Kleinkind ist anders zu behandeln als Jugendliche, die die Tragweite ihrer Handlungen anders einschätzen können. So darf ein Kleinkind beim Spielen im Garten natürlich nicht unbeaufsichtigt sein, während 10-jährige auch schon alleine auf den bekannten Spielplatz gehen können. Auch die individuelle Situation ist miteinzubeziehen, denn es macht einen Unterschied, ob eine Umgebung oder eine Tätigkeit für ein Kind völlig neu oder schon bekannt und oft eingeübt ist.
Wie kann man sich vor den möglichen finanziellen Schadenersatzansprüchen schützen?
Grundsätzlich übernimmt die private Haftpflichtversicherung berechtigte Schadenersatzverpflichtungen bzw. wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab, die aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht resultieren sofern das Schadenereignis der Gefahr des täglichen Lebens entspringt.
Die Privathaftpflicht ist üblicherweise in der Haushaltsversicherung (Haushaltsversicherung Daheim) miteingeschlossen, kann aber auch alleine abgeschlossen werden. Bei der Oberösterreichischen Versicherung schützt die private Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer, den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten bzw. Lebensgefährten sowie die minderjährigen Kinder. Die Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, solange sie über keinen eigenen Haushalt und kein regelmäßiges Einkommen verfügen.
Nicht nur mit Kindern: Eine private Haftpflichtversicherung gehört zur persönlichen Grundabsicherung dazu!