Dokumentendiebstahl - schon vor Reiseantritt Ausweiskopien erstellen
Ihre wichtigsten Dokumente sollten Sie schon vor Reiseantritt kopieren und diese auf der Reise separat mit sich führen. Bei Diebstahl Ihrer originalen Dokumente helfen die Kopien bei der Wiederbeschaffung. Für eine eventuelle Ausstellung eines Notfallpasses, empfiehlt sich auch zwei Passfotos miteinzupacken. Notieren Sie sich vor Abreise auch die österreichische Vertretung vor Ort.
Erste Schritte nach dem Diebstahl
Wenn Sie bestohlen wurden, sollten Sie zunächst bei Ihrer Bank bzw. Ihrem Kreditkarteninstitut anrufen und Ihre Karten sperren lassen. Alternativ können Sie auch die zentrale Sperrnummer 0800 204 8800 (Österreich) bzw. +43-1-204-8800 (aus dem Ausland) anrufen, um Ihre Karten sperren zu lassen.
Achten Sie darauf, Karten und PIN immer getrennt voneinander zu verwahren, sodass man Ihnen keine Fahrlässigkeit unterstellen kann. Für gestohlene Wertgegenstände haftet unter Umständen Ihre Reiseversicherung.
Außerdem sollten Sie bei der örtlichen Polizei Anzeige erstatten. Wenn Sie der Sprache nicht mächtig sind, bitten Sie im Hotel um Hilfe. Sollte es größere Probleme geben, können Sie sich auch bei der österreichischen Vertretung Unterstützung holen.
So erhalten Sie bei Dokumentendiebstahl Ersatzdokumente
Über die österreichische Botschaft bzw. das österreichische Konsulat erhalten Sie bei Dokumentendiebstahl provisorischen Ersatz für Ihren Reisepass. Voraussetzung ist eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei im Urlaubsort. Beachten Sie jedoch, dass das Ersatzdokument nur zur Rückreise, nicht jedoch zur Weiterreise in andere Länder berechtigt.
Gibt es im Urlaubsland keine österreichische Botschaft, dann wenden Sie sich bitte an die EU-Botschaft für einen EU-Rückkehrausweis.
Zurück in Österreich müssen Sie für die Neuausstellung des Reisepasses nochmals eine Diebstahlsanzeige bei einer österreichischen Polizeibehörde erstatten.
Bei Verlust des Reisepasses reicht die Verlustanzeige im Ausland und die mündliche Klärung bei der Passbehörde für die Ausstellung eines neuen Reisepasses.
Pass gestohlen? Nein, wiedergefunden!
Verwenden Sie keine wiedergefundenen Reisepässe, wenn diese bereits einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurden! Mit der Diebstahl- oder Verlustanzeige werden die Reisepässe zur Fahndung ausgeschrieben. Auch wenn es im Nachhinein zu einem Widerruf kommt, machen diese Reisepässe immer wieder Probleme bei der Einreise in andere Länder, warnt das Außenministerium.