Oberösterreichische Versicherung

Paketzustellung bis ins Haus – was muss ich dabei beachten?

Seit dem 01. Juli 2024 kann man sich seine Pakete von der Österreichischen Post bis in die Wohnung oder in das Haus zustellen lassen. Auch Pakete versenden soll nun über das eigene Vorhaus gehen. Wir gehen der Sache auf den Grund: Wie funktioniert das Ganze, gibt es Risiken und was gilt es hierbei zu beachten?

Bekommt der Zusteller meinen Wohnungsschlüssel?

Den Schlüssel zur Wohnung bekommt der Zusteller nicht. Die Haus-/ oder Wohnungstüre wird auf eigene Kosten mit einem smarten Türschloss (Nuki Smart Lock) ausgestattet, sofern man dieses noch nicht besitzt. Per App gestattet man so dem Postler, die Türe öffnen zu können, damit dieser das Paket auf einer eigenen Fußmatte deponieren kann. Beim Verlassen der Wohnung wird diese vom Zusteller wieder versperrt. Details zu NUKI wie Funktionsweise, Produkte und Preise finden Sie hier.

 

Was passiert, wenn mein Hund den Zusteller beißt?

Freilaufende Haustiere müssen während des Zustellzeitfensters aus dem Eingangsbereich ferngehalten werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass es keine Zwischenfälle gibt. Passiert dennoch etwas, hilft eine Tierhalterhaftplicht. 

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Was heißt das für meine Haushaltsversicherung? 

Im Grunde ändert sich nichts bei der Haushaltsversicherung – weder Versicherungsumfang noch Prämie. Eine Meldung an den Versicherer sollte aber wegen der geänderten Gefahrensituation vorsichtshalber erfolgen. Wichtig ist, dass die Haus-/ bzw. Wohnungstüre anschließend wieder ordnungsgemäß versperrt wird. 

 

Muss ich meine Wertgegenstände gesondert versperren?

Es gilt zu beachten, dass im Falle eines Verlusts kein Einbruchdiebstahl vorliegt, da der Zusteller die Wohnung betreten durfte und nichts aufgebrochen hat. 

Trotzdem besteht Versicherungsschutz für einen einfachen Diebstahl. Das heißt, je nach gewählter Versicherung bzw. Produktvariante werden bis zu 600 Euro für Geld- und Geldwerte ersetzt. Bei Wohnungsinhalten ist dieser Wert auf bis zu 4.000 Euro beschränkt. Der Diebstahl muss jedoch bei der Polizei angezeigt werden.

 

Was passiert, wenn der Zusteller etwas beschädigt?

Fällt dem Paketboten beim Abstellen Großmutters teure Vase um und geht zu Bruch, wird dies von der Haushaltsversicherung nicht ersetzt. Hierfür ist die Betriebshaftpflicht der Post zuständig – sofern man nachweisen kann, dass es tatsächlich ein Verschulden des Zustellers war.

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Weitere Informationen finden Sie unter www.post.at/vorzimmer-zustellung