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Onlinekriminalität – Wie man sich und seine Kinder schützen kann

Mit immer neuen Möglichkeiten, die das Internet in Sachen Online-Shopping, Online-Banking und Co. bietet, steigt auch die Onlinekriminalität. Von Phishing, Spam-Mails, Würmern und Trojanern über Hacking-Angriffe, Datendiebstahl, Spyware bis zur Abzocke mit Apps, Abofallen und Erpressung – es gibt eine schier endlose Liste krimineller Aktivitäten, die beinahe jeden treffen können. Tendenz steigend, was nicht zuletzt an der zunehmenden Verbreitung von Smartphones und Tablets liegt.

Die angezeigten Fälle von Onlinekriminalität in Österreich haben sich seit 2004 mehr als verzehnfacht. Zwar sind die Anzeigen 2014 (8.966 Fälle) im Vergleich zum Vorjahr wieder gesunken (-10,8 %), aber die Anzahl der reinen IT-Delikte ist leicht gestiegen und die Aufklärungsquote liegt mit 40,8 % um 4,4 %-Punkte unter dem Vorjahr. Das Bundesministerium für Inneres macht in seinem Cybercrime Report 2014 unter anderem die zunehmende Professionalisierung der Täter und immer raffiniertere Anonymisierungstechniken dafür verantwortlich. Besonders der „Widerrechtliche Zugriff auf ein Computersystem“, das sogenannte Hacking, ist auf dem Vormarsch.

Warum wir auf die Tricks der Online-Betrüger hereinfallen

Eine Erhebung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zeigt, dass ca. 71 % der befragten Internetnutzer bereits Erfahrung mit Onlinekriminalität gemacht haben. In jeder dritten Familie war der/die Betroffene ein Kind. Dabei bedienen sich Kriminelle nicht nur neuester Technik, sondern nutzen ganz bewusst menschliche Schwächen aus. Vermeintliche Mails von der Polizei oder der Bank nutzen den Respekt vor Autoritäten aus, andere Mails zielen auf Hilfsbereitschaft oder den Wunsch nach Zugehörigkeit ab. Auch Neugier ist ein starkes Motiv, das Nutzer z. B. E-Mail-Anhänge allzu sorglos öffnen lässt und so Viren Tür und Tor öffnet.

Was gegen Onlinekriminalität tun? Information und Aufklärung heißen die Zauberwörter

Studien ergeben, dass erfahrene Internetnutzer seltener Opfer von Onlinekriminalität werden. Wer weiß, worauf bei Onlineangeboten zu achten ist und sich eine gesunde Skepsis gegenüber Mails oder SMS von Unbekannten bewahrt, kann vielen Gefahren aus dem Weg gehen. Das Bundesministerium für Inneres bietet online unter der Rubrik Prävention  "10 Tipps zum Schutz vor IT-Kriminalität" an. Die Spezialisten der Kriminalprävention stehen zudem unter der Telefonnummer 059133 für Fragen zur Verfügung. Aufklärung und Hilfe bieten auch der Internet-Ombudsmann oder Internetseiten wie "Watchlist Internet" oder "Saferinternet.at", auf denen man sich über die neusten Tricks informieren kann. Letztere bietet speziell auf einzelne Zielgruppen wie z. B. Jugendliche zugeschnittene Downloadbroschüren an.

Eine besondere „Gefahrenquelle“ für Jugendliche können die sozialen Medien wie Twitter, Facebook, Instagram oder WhatsApp sein, auf denen oft leichtfertig auch intime Details ausgetauscht werden. Nach Ansicht von Experten eignen sich diese Medien erst für Jugendliche ab 13 Jahren. Allerdings ist der Zugang schwer zu kontrollieren, da jüngere Kinder z. B. die sozialen Netzwerke ihrer älteren Geschwister nutzen können oder einfach ein falsches Alter angeben, um bestimmte Internetseiten zu nutzen.

Umso wichtiger ist es für Eltern, sich mit den Medien zu beschäftigen und ihre Kinder auf die möglichen Gefahren im Netz aufmerksam zu machen. Beim gemeinsamen Konfigurieren von Datenschutzeinstellungen lässt sich bereits auf viele Fallen hinweisen.

Im Sinne der Aufklärung ist es hilfreich, verdächtige Sachverhalte im Internet an die Internetmeldestelle im Bundeskriminalamt against-cybercrime@bmi.gv.at zu melden.

Wie sieht es mit Versicherungsschutz aus?

Je nach Versicherungsanbieter und Vertrag kann z. B. der Telefon- oder Internetmissbrauch infolge eines Einbruchs über die Haushaltversicherung abgedeckt sein, allerdings in der Regel nur bis zu einer bestimmten Summe.

Im Hinblick auf die Haftpflichtversicherung bestehen verschiedene Deckungsausschlüsse. Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von Daten auf elektronischen Speichermedien (z. B. weil man unbeabsichtigt zur Verbreitung eines Computervirus beigetragen hat) gelten nicht als versicherter Sachschaden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen (z. B. gepostete Bilder auf Facebook) und Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen  (Stichwort Kommentare auf Online-Netzwerken).

Bei privaten Online-Käufen kann der Allgemeine Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich helfen, wenn z. B. eine gekaufte Ware nicht oder mangelhaft geliefert wird. Auch der unbeabsichtigte kostenpflichtige Abschluss eines Abos, das als Gratisangebot angepriesen wird, würde in diesen Bereich fallen.

Redaktion Keine Sorgen Blog / Autor: Heike Peuser