Oberösterreichische Versicherung
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Neue Besteuerung von E-Autos in Österreich ab dem 01. April 2025

Ab dem 01. April 2025 tritt in Österreich eine neue Regelung zur Besteuerung von E-Autos in Kraft. Diese Änderungen zielen darauf ab, das Steueraufkommen zu erhöhen und gleichzeitig Anreize für umweltfreundliche Mobilität zu schaffen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Details der neuen Besteuerung und ihre Auswirkungen auf die Verbraucher.

Hintergrund der Steueränderungen 

Aufgrund der steigenden Beliebtheit von Elektrofahrzeugen hat die österreichische Regierung beschlossen, die bisherigen Steuervergünstigungen zu überarbeiten. Während E-Autos bislang von umfangreichen Steuererleichterungen profitierten, erhofft man sich, die neuen Regelungen tragen dazu bei, die Finanzierung der Infrastruktur zu unterstützen und stellen sicher, dass alle Fahrzeughalter ihren fairen Beitrag leisten.

 

Wie wird die Steuer berechnet?

Leistungskomponente/Monat

Für die ersten um 45kW reduzierte Leistung gilt:

Für die ersten 35 kW0,25 Euro pro kW (mind. 2,50 Euro)
Für die nächsten 25 kW0,35 Euro pro kW
Für die darüber hinaus gehenden kW0,45 Euro pro kW

 

Gewichtskomponente/Monat

Für das um 900 kg reduzierte Eigengewicht gilt:

Für die ersten 500 kg0,015 Euro pro kg (mind. jedoch 3 Euro)
Für die nächsten 700 kg0,03 Euro pro kg
Für die darüber hinaus gehenden kg    0,045 Euro pro kg

 

Rechenbeispiel:

CUPRA BORN
70 kW Leistung und 1.778 kg Eigengewicht
70 kW – 45 kW = 25 kW
25 kW * 0,25 € = 6,25 €
0 kW * 0,35 € = 0 €
0 kW * 0,45 € = 0 €

Summe kW-Komponente pro Monat: 6,25 €

1.778 kg – 900 kg = 878 kg
500 kg * 0,015 € = 7,5 €
378 kg * 0,03 € = 11,34 €
0 kg * 0,045 € = 0 €

Summe Gewichtskomponente pro Monat: 18,84 €

Summe der motorbezogenen Versicherungssteuer für 12 Monate: 301,08 €

MERCEDES-BENZ EQE 350 4MATIC
135 kW Leistung und 2472 kg Eigengewicht
135 kW – 45 kW = 90 kW
35 kW * 0,25 € = 8,75 €
25 kW * 0,35 € = 8,75 €
30 kW * 0,45 € = 13,5 €

Summe kW-Komponente pro Monat: 31 €

2.472 kg – 900 kg = 1572 kg
500 kg * 0,015 € = 7,5 €
700 kg * 0,03 € = 21 €
372 kg * 0,045 € = 16,74 €

Summe Gewichtskomponente pro Monat: 45,24 €

Summe der motorbezogenen Versicherungssteuer für 12 Monate: 914,88 €

 

Auswirkungen auf Verbraucher 

Für viele Verbraucher bedeutet die neue Besteuerung von E-Autos eine Anpassung ihrer finanziellen Planung beim Kauf eines Elektrofahrzeugs. Während die laufenden Kosten durch die Einführung der Kfz-Steuer leicht steigen könnten, bleibt der Betrieb eines E-Autos aufgrund der geringeren Energiekosten und Wartungskosten weiterhin attraktiv. Je nach Zahlungsart und Zeitpunkt der Hauptfälligkeit kann es zu Nachzahlungen bei der Steuer kommen. 

 

Wir arbeiten derzeit auf Hochtouren daran, E-Autos in unseren KFZ-Versicherungssteuerrechner zu integrieren. 

 

Wie wird die Steuer bei regulären Kraftfahrzeugen berechnet?

Seit dem 1. Oktober 2020 wird die Steuer für Pkw und Kombi mit Erstzulassung ab 01.10.2020 so berechnet: 

  • Für die ersten 65 Kilowatt Leistung
 > EUR 0,--
  • für die darüber hinausgehenden Kilowatt 
 > EUR 0,72

dazu kommen für

  • die ersten 115 CO2 g/km   
> EUR 0,--
  • die darüber hinausgehenden CO2 g/km
> EUR 0,72

Was heißt das konkret?

In einem konkreten Beispiel setzt sich die Steuer so zusammen:

BMW 520d xDrive
Leistung: 140 kW (190 PS) CO2-Emission: 141 g/km (Angaben lt. Hersteller)

Für die Leistung:140 – 65 = 75 x 0,72= EUR 54,--
Für die Emission:141 – 115 = 26 x 0,72 = EUR 18,72
 Summe:= EUR 72,72
 jährlich= EUR 872,64

Und noch ein zweites:

Porsche 911 4S
Leistung: 331 kW (450 PS) CO2-Emission: 250 g/km

Für die Leistung:331 – 65 = 266 x 0,72= EUR 191,52
Für die Emission:250 – 115 = 135 x 0,72= EUR 97,20
 Summe: = EUR 288,72
 jährlich= EUR 3.464,64

 

Wo liegt der Unterschied zur Berechnung vor 2020?

Bisher galt folgender Schlüssel:

  • Für die ersten 24 Kilowatt
> EUR 0,--
  • für die weiteren 66 Kilowatt 
> EUR 0,62
  • für die weiteren 20 Kilowatt
> EUR 0,66 und
  • die restlichen Kilowatt
> EUR 0,75

Mit den Daten aus dem ersten Beispiel stellt sich das so dar:

  • 24 kW 
= EUR 0,--
  • 66 kW x 0,62
= EUR 40,92
  • 20 kW x 0,66
= EUR 13,20
  • 140 – 24 – 66 – 20 = 30 x 0,75
= EUR 22,50
Summe = EUR 76,62

Dazu kommen Unterjährigkeitszuschläge bei monatlicher (10%), viertel-jährlicher (8%) oder halbjährlicher (6%) Zahlweise:

BasisMonateZuschlaggesamtJahresbetragMehrkosten
76,6212---919,44919,44---
76,6266 %487,40974,6155,17
76,6238 %248,25993,0073,55
76,62110 %84,281011,3891,94

Diese Zuschläge entfallen für Zulassungen ab 1. Oktober. Für Fahrzeuge, die vor diesem Datum zugelassen wurden, empfehlen wir gleichermaßen eine jährliche Zahlweise. Durch die Zuschläge kann sich die Steuer deutlich verteuern (siehe Tabelle).

Fazit

Die neue Besteuerung von E-Autos in Österreich ab April 2025 stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Balance zwischen Förderung der Elektromobilität und einer fairen Steuerpolitik zu finden. Obwohl die Änderungen für einige Verbraucher eine finanzielle Anpassung bedeutet, bleibt die Nutzung von E-Autos dank ihrer umweltfreundlichen Eigenschaften und der langfristigen Kostenvorteile attraktiv. Mögliche Investitionen in die Ladeinfrastruktur könnten zudem dazu beitragen, die Elektromobilität in Österreich weiter voranzutreiben.