Daher bringt eine Privathaftpflichtversicherung möglicherweise eine große finanzielle Erleichterung. Sie übernimmt gegebenenfalls die Erfüllung von gerechtfertigten Schadenersatzverpflichtungen oder übernimmt die Kosten der Schadenabwehr bei ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen, notwendigenfalls sogar die Gerichtskosten.
Schadenübernahme abgelehnt
Es ist ein perfekter Spielenachmittag mit den Klassenkameraden Ihres Kindes, die Sie beaufsichtigen – bis Ihr Kind mit dem Badmintonschläger ausholt und einem hinter ihm stehenden Kind versehentlich den Schneidezahn ausschlägt. Also bedenken Sie, auch kleine Kinder können Handlungen mit großer Wirkung setzen!
Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern verletzt haben – also die Schar an Kindern beim Hantieren mit den Badmintonschlägern alleine gelassen haben - springt hier für die allfälligen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche des verletzten Kindes Ihre Haftpflichtversicherung ein und Sie haben diese Kosten nicht selbst zu tragen.
Darum Haftpflichtversicherung
Aber auch wenn man als Elternteil unmittelbar daneben steht und seiner Aufsichtspflicht nachkommt, kann sich trotzdem ein derartiger Vorfall ereignen. In solchen Fällen leistet Ihre Haftpflichtversicherung keinen Schadenersatz, da Ihnen kein Fehlverhalten anzulasten ist. Sind aber die Eltern des verletzten Kindes dennoch der Meinung, Sie hätten in der Beaufsichtigung der Kinder etwas „falsch gemacht“, übernimmt Ihre Versicherung die Abwehr der Forderungen. Kommt es hier sogar zu einem Prozess, stellt Ihnen Ihre Versicherung auch einen Anwalt. Müssten Sie diese Kosten selber tragen, ginge das ganz schön ins Geld. Sie sehen, die Aufgabe einer Versicherung ist also nicht nur das Leisten von Schadenersatzzahlungen. Auch die Schadenabwehr ist eine Leistung Ihres Versicherers!
Es ist in jedem Fall gut, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen!
Link zum Weiterlesen: >> Warum eine private Haftpflichtversicherung bei Kindern viel wert ist!