Wert und Notwendigkeit einer privaten Unfallversicherung haben wir im Keine Sorgen Blog bereits mehrfach beleuchtet. Weniger im Rampenlicht stand dabei ein echter „Hidden Treasure“ dieser Produkte: die Bergungskostenversicherung stellt sich immer wieder als leistungsstarker und verlässlicher Retter in der Not heraus. Vor allem dann, wenn nach einem Unfall die Rettung aus unwegsamem Gelände erfolgen muss.
Schwieriger Einsatz – Hohe Kosten
Alpinsportler, die aus misslicher Lage gerettet werden, müssen neben Schock und Verletzung oft auch mit hohen Bergungskosten rechnen. Während die Polizeihubschrauber des Innenministeriums (noch) kostenlos für den Einzelnen fliegen, werden Einsätze der Christophorus-Flugrettung nach den tatsächlich erbrachten Flugminuten abgerechnet. Durchschnittlich fallen rund 3.500,- Euro je Einsatz an. Je nach Schwierigkeit des Einsatzes kann daraus aber auch ein zweistelliger Tausender-Betrag werden. 17.814 Einsätze führte die ÖAMTC-Flugrettung 2016 durch. 12,1 Prozent dieser Flüge betrafen Sport- und Freizeitunfälle in alpinem Gelände. Immerhin 300 bis 400 Bergungen fallen bei der Flugpolizei jährlich auf Kosten der Allgemeinheit an. Eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes in Richtung eines Kostenersatzes für Alpinsportler ist (Stand Jänner 2017) bereits in Diskussion.
Meist beschränken sich die Bergungskosten jedoch nicht allein auf den Einsatz der Flugrettung bzw. Flugpolizei. Oft sind auch Einsatzkräfte der Bergrettung involviert, die, egal ob Tag oder Nacht und oft auch unter schwierigen Witterungsverhältnissen aufbrechen, um Such- und Rettungseinsätze durchzuführen. Unabhängig von der Anzahl der beteiligten Kräfte kommt eine Einsatzstunde der Bergrettung auf 150,- bis 400,- Euro. Sind etwa 60 Leute an zwei Tagen und in der Nacht im Einsatz können Kosten von bis zu 9.000,- Euro auflaufen. Das Beispiel vom 7. Jänner 2017 eines oberösterreichischen Bergsteigers zeigt, wie teuer ein Einsatz ist, wenn der Sportler nach längerer Suche und Übernachtung am Berg gerettet werden muss.
Rechnung direkt an den Verursacher
Die Rechnungen der Einsatzkräfte gehen direkt an den Kostenverursacher, sprich den Geretteten. Die Erfahrung zeige, dass mehr als 90 Prozent der Freizeitsportler in irgendeiner Form versichert seien, so die Bergrettung. Auch die Daten des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger gehen von einem Anteil privat Versicherter von 95 Prozent aus. Neben einer privaten Unfallversicherung, wo Bergungskosten je nach Ausgestaltung des jeweiligen Vertrages mit einem Baustein zwischen 3.000,- und 15.000,- Euro eingeschlossen sind, gibt es auch eine Reihe von Mitgliedschaften, etwa bei der Bergrettung selbst oder auch Leistungspakete von Kreditkarten, die eine Bergungskostenversicherung inkludieren. Darüber hinaus existieren spezielle Versicherungen, etwa für Alpenvereinsmitglieder, die Bergungskosten bis zu 25.000 Euro abdecken.
Privater Unfallschutz: Bergungskostenversicherung als wertvoller Baustein
Am 1. Juli 2015 ist eine neue Direktverrechnungsvereinbarung der heimischen Sozialversicherungsträger und der österreichischen Flugrettungsbetreiber in Kraft getreten. Die Sozialversicherungen beteiligen sich demnach nur bei bestehender Lebensgefahr an den Bergungskosten. Entscheidend ist dabei die Einschätzung des jeweiligen Notarztes, der anhand des siebenteiligen NACA-Index, einer internationalen Skala zur Beurteilung der Schwere von Verletzungen bzw. Erkrankungen, entscheidet. Kostenersatz gibt es demnach erst ab Stufe IV. Besteht keine Lebensgefahr, ist keine Leistung aus der gesetzlichen Sozialversicherung vorgesehen.
Fallbeispiel:
Mountainbike, Alpines Gelände, Freizeitunfall, NACA IV – kurzfristige Entwicklung einer Lebensbedrohung nicht auszuschließen
Die Sozialversicherung zahlt 894,93 Euro dazu, der Rest entfällt auf eine Privatversicherung, so vorhanden.
Eine private Absicherung wird demnach auch vom Hauptverband nicht nur empfohlen, sondern vorausgesetzt, will man eine entsprechende Zuzahlung vermeiden. Allein die Oberösterreichische Versicherung wickelt jährlich zwischen 70 bis 100 Leistungsfälle mit einem durchschnittlichen Kostenersatz zwischen 3.000,- und 4.000,- Euro ab. In Oberösterreich ist demnach von bis zu 600 Fällen pro Jahr auszugehen. 75 Prozent davon betreffen Wanderer und Skifahrer. Risikoausschlüsse gibt es dabei nur bei vorsätzlicher Herbeiführung einer Notsituation.
Quellen: ÖAMTC Flugrettung, APA, Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger
Redaktion Keine Sorgen Blog / Autor: Günther Waldhäusl