Standard-Kennzeichen
Standard-Kennzeichentafeln haben in Österreich jedenfalls einen weißen Hintergrund und schwarze Schriftzeichen. Mit Ausnahme von Motorfahrrädern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen verfügen sie am linken Rand des Weiteren über ein blaues Feld mit zwölf gelben Sternen und dem internationalen Unterscheidungszeichen (Länderkürzel) in weißer Schrift. Darüber hinaus befindet sich zwischen der Bezeichnung der ausstellenden Behörde und dem Vormerkzeichen (bestehend aus Zahlen und Buchstaben) das Wappen des Bundeslandes. Die oberen und unteren Kanten müssen außerdem jeweils rot-weiß-rot gerandet sein. Sie erhalten das Standard-Kennzeichen bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges bei einer Zulassungsstelle für Ihren Bezirk.
Erforderliche Unterlagen bei Anmeldung Neufahrzeug
- Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier (notwendig für die Zulassung von importierten Fahrzeugen!), Einzelgenehmigung oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
- Kaufvertrag (Verkaufsbestätigung bzw. Rechnung)
- Vollmacht (bei Firma mit Firmenstempel)
- Seit 1.4.2010: Bei Privatpersonen kein Meldezettel mehr nötig, dafür kostenpflichtige Abfrage des ZMR durch die Zulassungsstelle
- Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug
- Amtlicher Lichtbildausweis
Erforderliche Unterlagen bei Anmeldung Gebrauchtfahrzeug
- Genehmigungsdokument (siehe "Wichtige Hinweise"), Typenschein, COC-Papier (notwendig für die Zulassung von importierten Fahrzeugen!), Einzelgenehmigung
- Kaufvertrag
- Überprüfungsbefund (sofern schon eine Überprüfung fällig war)
- Vollmacht (bei Firma mit Firmenstempel)
- Seit 1.4.2010: Bei Privatpersonen kein Meldezettel mehr nötig, dafür kostenpflichtige Abfrage des ZMR durch die Zulassungsstelle
- Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug
- Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten für Privatpersonen
Pkw: 193,50 Euro
Lkw: 193,50 Euro
Motorrad: 184,50 Euro
Mofa/Moped: 180,00 Euro
Zugmaschine oder Anhänger: 183,00 Euro
Erfolgt die Anmeldung auf eine Firma: Kosten minus 1,10 Euro
Wechselkennzeichen
Bei einem Wechselkennzeichen handelt es sich ebenfalls um ein Standard-Kennzeichen, welches man jedoch für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge verwenden kann. Zu beachten ist hier, dass alle Fahrzeuge in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen, etc.) fallen müssen und dass die Kennzeichentafeln auf allen Fahrzeugen verwendet werden können. Die Verwendung der Wechselkennzeichen ist außerdem immer nur auf einem Fahrzeug zur selben Zeit erlaubt. Eine Kennzeichentafel auf Auto A und eine auf Auto B zur selben Zeit ist also verboten. Beantragt werden kann ein Wechselkennzeichen ebenfalls bei einer Zulassungsstelle für Ihren Bezirk.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigungen und Genehmigungsdokumente aller Fahrzeuge, bei denen Eintragungen geändert werden müssen
- Unterlagen anzumeldende(s) Fahrzeug(e) - siehe Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug
Kosten für Privatpersonen für PKW:
172,50 Euro - wenn bereits ein EU-Kennzeichen vorhanden ist
193,50 Euro - wenn neue EU-Kennzeichen benötigt werden
Erfolgt die Anmeldung auf eine Firma: Kosten minus 1,10 Euro
Wunschkennzeichen
Beim Wunschkennzeichen, welches seit der Einführung der weißen Kennzeichen 1990 beantragt werden kann, ist das Vormerkzeichen (also alles rechts vom Wappen) grundsätzlich frei wählbar. Zu beachten ist jedoch die Menge der verfügbaren Zeichen – zwischen drei und sechs – und dass jede Kombination mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden muss. Buchstaben und Ziffern müssen dabei jeweils zu einem Block zusammengefasst werden.
Ein Wunschkennzeichen gilt 15 Jahre ab Zuweisung bzw. ab Reservierung. Eine Reservierung erlischt fünf Jahre nach Bekanntgabe, wenn sie nicht bis dahin in Anspruch genommen wird. Nach Ablauf der 15 Jahre erlischt die Gültigkeit des Wunschkennzeichens ebenfalls. Somit muss dieses also entsprechend verlängert werden. Die Beantragung erfolgt bei der jeweiligen Zulassungsbehörde des Wohnsitzes. Bestellung und Abholung ist bei einer Zulassungsstelle möglich.
Erforderliche Unterlagen
Für die Reservierung oder Bewilligung eines bzw. eines anderen Wunschkennzeichens:
- Eventuell Bestätigung der Meldung (falls die Behörde die Daten nicht aus dem ZMR abfragt)
- Firmen: Firmenbuchauszug
- Bei Vertretung: Vollmacht
Für die Bestellung
Bestätigung über die Reservierung oder Bewilligung
Kosten für PKW
- Für die Bewilligung: insgesamt 228,30 Euro
- Abgabe an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds: 200 Euro
- Verwaltungskosten: 14 Euro
- Antragskosten: 14,30 Euro
- Bei der Abholung: 21 Euro für die Kennzeichentafeln
- Für die Verlängerung des alten Wunschkennzeichens: insgesamt 214 Euro
- Abgabe an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds: 200 Euro
- Verwaltungskosten: 14 Euro
- Für die Beantragung eines anderen Wunschkennzeichens: insgesamt 228,30 Euro
- Abgabe an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds: 200 Euro
- Verwaltungskosten: 14 Euro
- Antragskosten: 14,30 Euro
- Für die neuen Kennzeichentafeln (bei Rückgabe des Wunschkennzeichens oder Austausch gegen ein anderes Wunschkennzeichen): 21 Euro
- Für die Begutachtungsplakette (nur bei Kennzeichenänderung): 1,90 Euro
- Scheckkartenzulassungsschein: 23,30 Euro
E-Nummerntafeln
Eine Sonderform der Standard-Kennzeichen gibt es überdies für Kraftfahrzeuge der Klasse L, M1, M2, M3, N1, N2 und N3 mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb. Die weiße Hintergrundfarbe, das blaue internationale Unterscheidungskennzeichen und das Wappen des Bundeslandes werden mit der Bezeichnung der Behörde und dem Vormerkzeichen in grüner Schriftfarbe ergänzt.
Ausgegeben werden die E-Nummerntafeln seit 1. April 2017. Die E-Kennzeichentafel ist übrigens optional. Der Fahrzeugbesitzer kann also selbst zwischen dieser und der normalen Kennzeichentafel wählen. Auch bei Wechselkennzeichen (siehe oben) ist eine E-Nummerntafel möglich, sofern beide Fahrzeuge E-Autos sind.
Probefahrtkennzeichen
Sogenannte Probefahrtkennzeichen bestehen aus weißen Schriftzeichen auf blauem Grund. Die blauen Kennzeichen werden nicht an Privatpersonen, sondern nur an gewerbliche Betriebe ausgegeben. Die Verwendung solcher Kennzeichen ist überdies klar geregelt. Beispiele hierfür sind Fahrten zur Vorführung eines Fahrzeugs beziehungsweise Fahrten zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für die Antragsstellung finden Sie zum Beispiel auf der Homepage der Landespolizeidirektion Wien.
Eine Sonderform sind darüber hinaus blaue Kennzeichen mit einem roten Streifen am rechten Rand, in welchem durch zwei weiße Ziffern die Jahreszahl jenes Kalenderjahres angegeben ist, in welchem die Zulassung erlischt. Diese Kennzeichen werden nur dann ausgegeben, wenn der Antragssteller keinen Hauptwohnsitz bzw. keine Hauptniederlassung in Österreich hat.
Erforderliche Unterlagen
- Behördlicher Bescheid
- Gewerbeschein
- Vollmacht
- Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten
69,50 Euro
Überstellungskennzeichen
Überstellungskennzeichen erkennt man an der weißen Schrift auf grünem Hintergrund. Beantragen kann man diese einerseits für nicht zugelassene Anhänger und Kfz, andererseits auch für zugelassene Kfz und Anhänger, wenn deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder ein Wechselkennzeichen beantragt wurde. Ebenso können die Überstellungskennzeichen für einen Export des Kfz vom Inland ins Ausland verwendet werden.
Erforderliche Unterlagen
- Typenschein, COC-Papier (notwendig für die Zulassung von importierten Fahrzeugen!), technische Beschreibung, etc.
- Kaufvertrag
- Überprüfungsbefund (bei älteren Fahrzeugen bzw. bei technischen Beschreibungen)
- Reisepass
- Vollmacht
- Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten
189,70 Euro
Rote Kennzeichen
Die roten Kennzeichen (weiße Schrift auf rotem Hintergrund) kommen in Österreich bei folgenden Verwendungsarten zum Einsatz:
- Erstens auf Motorfahrrädern bzw. auf vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (ugs. Mopedautos). In diesem Fall verwendet man eine verkleinerte, fünfeckige Ausführung mit weißem Rand.
- Zweitens auf Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, welche von einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden. In diesem Fall wird übrigens ein normal großes rotes Kennzeichen verwendet.
- Und drittens, wenn die hintere Kennzeichentafel durch einen auf der Anhängerkupplung montierten Fahrradträger bzw. durch die damit transportierten Fahrräder verdeckt ist. Auch in diesem Fall wird ein normal großes rotes Kennzeichen mit weißer Schrift verwendet. Dieses wird auf dem Fahrradträger montiert. Vorsicht ist hier vor allem bei einer Fahrt in Ausland geboten, weil diese Kennzeichentafel im Ausland oft nicht akzeptiert wird und daher Strafen drohen.
Schwarze Kennzeichen
Vereinzelt sind sie ebenfalls noch zu sehen: Die schwarzen Kennzeichen. Diese wurden von den vierziger Jahren bis zur Umstellung 1990 ausgegeben. Wer an seiner Zulassung seither nichts geändert hat, darf diese Kennzeichen auch weiterhin verwenden. Eine endgültige Frist, bis zu welcher die schwarzen Kennzeichen zurückgegeben werden müssen, gibt es nicht. Das wird die knapp 200.000 Zulassungsbesitzer freuen, welche zuletzt noch mit diesen alten Nummerntafeln unterwegs waren.
Tipps rund um die Nummerntafel
Abschließend noch ein paar allgemeine Tipps rund um die Kennzeichen:
- Kennzeichen müssen immer lesbar sein. Kontrollieren Sie sie daher in regelmäßigen Abständen und reinigen Sie sie bei Bedarf. Vorsicht auch zum Beispiel im Winter. Nach dem Schneefall nicht nur Scheiben und Dach vom Schnee befreien, sondern auch die Nummerntafeln.
- Wer sein Kennzeichen schon seit längerer Zeit verwendet, kennt das folgende Problem vielleicht: Durch Witterungseinflüsse ist das Kennzeichen nicht mehr so gut lesbar wie zu Beginn. Darf das Nummernschild nun aber selbständig nachlackiert werden? Nein, natürlich nicht. Da es sich bei Kennzeichentafeln um öffentliche Urkunden handelt, ist jede Veränderung, auch wenn sie noch so gut gemeint ist, unzulässig. Das gilt übrigens auch für das Kürzen bzw. Zuschneiden von Kennzeichen.
- Darf ich mir ein Kennzeichen selbst basteln? In Ausnahmefällen ja. Nach Verlust oder Diebstahl darf man zum Beispiel eine selbstgebastelte Ersatztafel verwenden. Diese darf man jedoch nur zusammen mit der Anzeigebestätigung und für maximal eine Woche verwenden.
- Gibt es Tipps, wie Kennzeichen für Radargeräte möglicherweise unlesbar werden? Ha, netter Versuch. Nicht nur, dass die Anwendung der meisten Tipps und Tricks strafbar ist, sie sind für gewöhnlich auch nutzlos, wie zahlreiche Test beweisen. Also Finger weg!
Überblick Zulassung
Einen Überblick über alle Zulassungsarten, die Voraussetzungen sowie die Kosten erhalten Sie zum Beispiel auf dieser Übersichtsseite zur Kfz-Zulassung. Die passende Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug erhalten Sie beispielsweise bei der Oberösterreichischen Versicherung.