Geht das Kennzeichen verloren, muss der Fahrzeughalter bei der Polizei Anzeige erstatten. Und zwar spätestens eine Woche nach dem Verlust. Das gilt auch für einen Diebstahl und auch dann, wenn das Kennzeichen im Ausland verloren geht.
Innerhalb einer Woche nach Verlust oder Diebstahl sollten des weiteren neue Kennzeichentafeln beantragt werden. Dafür zuständig ist eine Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist. In der Zwischenzeit darf der Fahrzeuglenker eine „behelfsmäßige Ersatztafel“ verwenden. Dieses selbstgebastelte Nummernschild ist in Kombination mit der polizeilichen Bestätigung (Anzeige) dann für maximal eine Woche gültig.
Kennzeichen verloren: Welche Unterlagen brauche ich bei der Zulassungsstelle?
Für ein neues Kennzeichen bringen Sie diese Dokumente mit:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Betrifft der Verlust oder Diebstahl nur eine von zwei Kennzeichentafeln, bitte die verbliebene Kennzeichentafel zur Zulassungsstelle mitbringen
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige
- Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
- Aktuelles Prüfgutachten („Pickerl“)
- Genehmigungsnachweis
- Eine unterschriebene Vollmacht, wenn Sie einen Vertreter zur Zulassungsstelle schicken
Je nach Fahrzeugtyp entstehen Kosten für Kennzeichentafeln und Prüfplakette. So belaufen sich die Kosten für einen Pkw auf 1,90 Euro für die Plakette und 21 Euro für die neuen Kennzeichen.
Zulassung weg: muss ich zur Behörde?
Nein, die Zulassungsstelle ist dafür die richtig Anlaufstelle. Der Fahrzeughalter sucht um ein Duplikat an. Lichtbildausweis nicht vergessen. Kosten entstehen keine. Eine Ausnahme bildet jedoch der Scheckkartenzulassungsschein: Diese kostet 22 Euro.
Die Zulassungsbescheinigung besteht aus zwei Teilen: Der erste, gelb/rote Teil muss bei jeder Fahrt mit. Er enthält alle Fahrzeugdaten und behördlichen Auflagen. Der zweite, gelb/blaue Teil wird bei der Zulassung mit dem Genehmigungsnachweis für das Fahrzeug verbunden. Das kann der Typenschein des Fahrzeugs oder im Bedarfsfall auch eine Einzelgenehmigung sein. Seit 1. Juli 2007 erhält man statt des Typenscheins einen Auszug aus der Genehmigungsdatenbank. Ältere Fahrzeuge werden bei einer Neuzulassung ebenfalls in diese Datenbank eingetragen.
„Typenschein“ weg? – Zulassungsstelle!
Geht der Typenschein bzw. das Genehmigungsdokument verloren, kann die Zulassungsstelle ein Duplikat erstellen. Sind die Daten vollständig in der Genehmigungsdatenbank enthalten, wird ein aktueller Ausdruck hergestellt. Der und die neuerlich ausgedruckte Zulassungsbescheinigung Teil II bilden das Duplikat-Genehmigungsdokument. Bei Fahrzeugen, deren Daten nicht vollständig in der Genehmigungsdatenbank enthalten sind, muss der Aussteller des bisherigen Genehmigungsnachweises (z.B. Typenschein) eine Kopie ausstellen.
Für ein neues Genehmigungsdokument werden zusätzliche Unterlagen benötigt:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Diebstahlsanzeige oder Erklärung über den Verlust
- Schriftliche Erklärung, dass das Fahrzeug im jeweiligen Eigentum steht. Alternativ wird eine Einverständniserklärung des Eigentümers benötigt.
- Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen eine schriftliche Erklärung des Eigentümers während der letzten Zulassung des Kfz, dass dieser der Eigentümer gewesen ist
- Vollmacht, wenn Vertreter geschickt wird
- Bei Leasing: zusätzlich Zustimmungserklärung des Leasinggebers
Kosten fallen keine an.