Der perfekte Gegensatz zu der roten Hitzeanzeige des Thermometers ist das blaue Wasser im Schwimmbecken, das in der Sonne glitzert und zur Erfrischung ruft. Ungestörte Erholung und Abkühlung an heißen Sommertagen. Für mehr und mehr Eigenheimbesitzer ist ein eigenes Schwimmbecken fester Bestandteil der Gartengestaltung. Neben dem laufenden Betrieb und der regelmäßigen Wartung ist vor allem schon die Anschaffung bzw. der Einbau einer privaten Plansch-Oase oftmals mit erheblichen Kosten verbunden. Berechtigte Frage des Bauherrn: Ist mein Swimming Pool versichert?
Pool muss im Erdreich versenkt sein
Die gute Nachricht vorab: Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen können – gleich ob im oder beim Gebäude - in der Eigenheimversicherung eingeschlossen und damit gegen die Gefahren Feuer, Sturm, Rohrbruch und Austreten von Leitungswasser abgesichert werden. Zu beachten ist dabei, dass das Schwimmbecken mindestens zur Hälfte im Erdreich versenkt sein muss. Frei aufgestellte Schwimmbäder, Planschbecken oder Schwimmteiche sind demnach nicht versicherbar.
Auch Pumpen und Leitungen inkludiert
Da ein Schwimmbad zumeist mehr als nur ein Wasserbecken umfasst, stellt sich auch die berechtigte Frage nach dem Zubehör: Auch die dazugehörigen Unterwasser- und Schwimmbadpumpen, Beleuchtung, Gegenstrom- und Filteranlagen udgl. sind mit dem eigentlichen Swimming Pool mitversichert und darüber hinaus gegen Schäden durch indirekten Blitzschlag abgesichert. Auch die fallweise am Gebäude angebrachte Schwimmbadabsorberanlage, die zur Warmwasseraufbereitung dient, kann mitversichert werden.
Abdeckung: Folie oder Plane nicht versicherbar!
Ein schönes Schwimmbad muss vor Beschädigung und Verunreinigung geschützt werden. Die Überdachung des privaten Swimming Pools ist mit eigener Deckungssumme versicherbar. Alternative Abdeckungen, etwa Folien oder Planen sind nicht versicherbar.
Was passiert, wenn was passiert?
Was passiert, wenn Personen bei oder in meinem Schwimmbad zu Schaden kommen? Grundsätzlich ist die sogenannte private „Innehabung“ von Schwimmbädern, Whirlpools und Schwimmteichen im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (im Rahmen der Eigenheimversicherung) mitversichert. Diese übernimmt daraus resultierende Schadenersatzverpflichtungen oder die Abwehr von unbegründeten Forderungen. Das gilt auch für Schäden an fremdem Erdreich oder Gewässern beispielsweise durch auslaufendes Schwimmbadwasser.
Ihr Berater weiß Rat
Da ein Schwimmbad kein Standard-Gartenaccessoire darstellt, ist ein umfassendes Beratungsgespräch mit Ihrem persönlichen Versicherungsberater entscheidend, um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu sein. In diesem Sinne: Saubere, glasklare Erfrischung statt trüber Brühe.