Oberösterreichische Versicherung
Wissenswert

Hochzeitsversicherung - Was ist das?

Die ersten Punkte der Checkliste für die Hochzeit sind abgehakt, der Termin ist festgelegt und die Einladungen bzw. Save-the-date-Karten sind verschickt. Da taucht plötzlich ein Punkt auf der Liste auf, welcher im Hochzeitsbudget so gar nicht eingeplant war: Die Hochzeitsversicherung. Da unter diesem Begriff verschiedenste Versicherungsprodukte gemeint sein können, geben wir hier einen Überblick über die gängigsten Varianten und die Antwort auf die Frage, ob eine solche Versicherung denn nun notwendig ist oder nicht.

Ausfall- / Stornoversicherung

Das Datum ist seit Monaten dick im Kalender angestrichen, Freunde und Verwandte sind eingeladen, das Hochzeitskleid wurde ausgesucht. Eigentlich ist alles perfekt für den Tag vorbereitet. Und plötzlich wirbelt eine Erkrankung, oder noch schlimmer der Tod, alles durcheinander. Die Hochzeit muss abgesagt oder aber zumindest verschoben werden. Für diesen, zugegeben eher unwahrscheinlichen Fall, können Brautpaare mit einer entsprechenden Hochzeitsversicherung vorsorgen. Dabei versichert man sich gegen den Ausfall bzw. die Stornierung der Hochzeitsfeier. Denn trotz Absage müssen gewisse Kosten, wie Caterer, Raummiete oder Fotograf, meist trotzdem bezahlt werden. Am Markt findet man deshalb unterschiedlichste Angebote, welche vor Abschluss im Hinblick auf Umfang und Prämie unbedingt verglichen werden sollten.

Je nach Umfang des gewählten Pakets können meist folgende Punkte mitversichert werden:

  • Unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Personen (meist Braut und Bräutigam sowie die engste Familie)
  • Tod einer versicherten Person
  • Ausfall der Hochzeitslocation wegen Doppelbuchung, Insolvenz oder Elementarereignisse
  • Ausfall des Berufsfotographen
  • Trostpflaster für ein „Nein“ während der Trauung

Während diese Form der Hochzeitsversicherung schon länger am Markt vertreten ist, gibt es die nächste Variante erst seit wenigen Monaten.

Regenversicherung

Mit dieser Versicherung kann man für den Fall vorsorgen, dass es am Hochzeitstag während eines vertraglich bestimmten Zeitraums regnet. Hält man sich vor Augen, dass eine Versicherung ein finanzielles oder existenzbedrohendes Risiko abdecken soll, wird schnell klar, dass eine Versicherung gegen Regen am Hochzeitstag nicht mehr als ein Marketinggag ist. Denn bei Regen erleidet man in der Regel keinen finanziellen Verlust. Hier geht es eigentlich nur darum, ein monetäres Trostpflaster dafür zu bekommen, dass die Feier oder das Fotoshooting nicht im Freien stattfinden können. Meist muss eine solche Versicherung auch lange vor der Hochzeit abgeschlossen werden. Ob einem ein solcher Schutz die relativ hohe Gebühr wert ist, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Flitterwochenversicherung

Bei dieser Form der Hochzeitsversicherung handelt es sich im Prinzip um gewöhnliche Reiseversicherungen, welche unter einem knackigeren Namen unters Volk gebracht werden sollen. Die meist modular aufgebauten Versicherungen bieten sehr oft eine Absicherung gegen Reisestorno, Absage der Flitterwochen wegen Krankheit, Unfall oder Tod und dienen als Schutz gegen Erkrankungen während der Reise (Reisekrankenversicherung). Hier sollte man auf jeden Fall die Angebote für Reiseversicherungen von verschiedenen Anbietern vergleichen. Bei mehreren Reisen im Jahr wäre überhaupt der Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung zu überlegen, da diese oft schon ab zwei bis drei Reisen pro Jahr günstiger als ein Einzelabschluss sein kann.

Haftpflichtversicherung

Bei den bisher vorgestellten Varianten der Hochzeitsversicherung sichert man vorwiegend das Risiko ab, dass einem selbst ein (finanzieller) Schaden entsteht. Sei es durch eine abgesagte Hochzeit oder die abgesagten Flitterwochen. Bei der letzten Variante geht es nun darum, dass man als Veranstalter einer Hochzeit abgesichert ist, wenn jemand anderem ein Schaden entsteht.

Obwohl jedes Bundesland den gesetzlichen Rahmen für Veranstaltungen selbst regelt, gibt es eine Versicherungspflicht grundsätzlich nur für öffentliche Veranstaltungen, was eine Hochzeit üblicherweise nicht ist.  Als Veranstalter einer Hochzeit haften Sie aber bei Schäden aus eigenem Verschulden oder Ihnen zurechenbarem Fremdverschulden trotzdem unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Meist bietet eine Privathaftpflichtversicherung, welche in Österreich in der Regel zusammen mit der Haushaltsversicherung gebündelt ist, eine Grunddeckung. Für weitere Aspekte, wie der finanziellen Absicherung von Regressforderungen bei Mietsachschäden oder einem Strafrechtsschutz für Veranstalter, bieten Veranstalterhaftpflichtversicherungen mit erweiterter Deckung  einen sicheren Schutz zu günstigen Prämien.

Fazit zur Hochzeitsversicherung

Bis auf die Regenversicherung bieten alle hier vorgestellten Hochzeitsversicherungen Schutz gegen finanziellen Schaden. Ob ein Schutz gegen Ausfall der Hochzeit oder der Flitterwochen notwendig ist, muss jedes Brautpaar individuell für sich entscheiden. Während die Absage oder Verschiebung einer Hochzeit für die einen leichter zu verschmerzen ist, endet dies bei anderen unter Umständen in einem finanziellen Fiasko.

Auch bei der Veranstalterhaftpflicht muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er das Risiko absichern möchte oder nicht. Für Interessierte haben wir weitere Informationen, häufig gestellte Fragen, sowie einen unverbindlichen Prämienrechner auf einer Übersichtsseite zusammengestellt.