Laut Statistik Austria leben in rund 1,5 Millionen österreichischen Haushalten Hunde, Katzen und so manch andere Haustiere. Und obwohl die Beliebtheitsskala immer noch von Katzen angeführt wird, erleben wir aktuell einen Trend zum Haustier im Miniformat.
Woher kommt der Trend zu Minischwein und co?
Vielleicht erinnern Sie sich noch an Georg Clooney’s Hängebauchschwein Max. Eines der berühmtesten Schweine der Welt.
Was damals noch eher die Ausnahme war, wird aufgrund der Minizüchtungen immer mehr zum Trend. Und das nicht ohne Grund. Minischweine sind klug, stubenrein, anhänglich und verspielt. Auf den ersten Blick also das perfekte Haustier im Miniformat.
Amerikanische Minipigs zählen zu den kleinsten Minischweinrassen. Diese erreichen eine maximale Höhe von 40 cm und werden zwischen 20 und 35 kg schwer. Aber Achtung, es gibt auch Minischweinrassen mit bis zu 100 Kilogramm Lebendgewicht.
Bevor Sie sich für ein Minischwein als neues Haustier entscheiden, sollten Sie auch beachten, dass dieses durchaus ein Alter von bis zu 15 Jahren erreichen könnte. Eine reine Wohnungshaltung und Einzeltierhaltung ist außerdem laut Tierhaltungsverordnung verboten.
Mancher Trend ist allerdings nur auf den ersten Blick eine Neuentdeckung. Minikühe zum Beispiel sind keineswegs eine Neuzüchtung. Sie sind vielmehr ein Schritt zurück in der Entwicklung, die bisher vor allem auf Fleisch- und Milchproduktion ausgerichtet war.
Sind Minitiere automatisch auch Haustiere?
Die Größe alleine sagt allerdings nichts über die Eignung als Haustier aus. So sind Minipferde und Miniponys zwar kleiner als ihre Artgenossen, in allen anderen stehen sie aber den „Großen“ in nichts nach. Sie benötigen das gleiche Futter, viel Bewegung und Gesellschaft durch andere Ponys bzw. Pferde. Außerdem können diese Tiere bis zu 30 Jahre alt werden. Alle Mindestanforderungen für die Haltung von Pferden, Schweinen und Rindern sind in der 1. Tierhaltungsverordnung geregelt.
Haustier, Heimtier, Nutztier oder Wildtier?
Grundsätzlich gilt für alle Tiere das österreichische Tierschutzgesetz. Darin sind die artgerechte Haltung und der Schutz des Lebens von Tieren festgeschrieben. Aber nicht alle Tiere haben die gleichen Rechte. Das Gesetz unterscheidet zwischen Haustieren, Heimtieren, Wildtieren und Nutztieren.
Haustiere sind Tiere die beim Menschen leben. Unabhängig davon ob im Haus, im Garten oder im Stall. Hunde zählen genauso dazu wie Schweine, Kühe und Pferde. Heimtiere sind Tiere, die aus Freude, Interesse oder als Gefährten des Menschen im Haus oder Garten gehalten werden. Also z.B. Hunde, Katzen, Hasen, Vögel und Fische. Wildtiere sind Tiere, die frei in der Natur leben. Wie z.B. im Wald, im Wasser oder auf Wiesen. Nutztiere sind sowohl Haustiere wie auch Wildtiere, wenn sie zur Gewinnung tierischer Produkte gehalten werden.
Welche Haftpflicht für welches Tier?
Dass für Hunde in den meisten österreichischen Bundesländern eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, ist bekannt. Aber wie schaut es mit Katze, Pferd und Schwein aus?
Welche Versicherung zahlt, wenn beim Gassi gehen mit dem Minischwein ein Unfall mit einem Radfahrer passiert, ein Minipferd auf dem Nachbargrundstück einen Schaden anrichtet oder z.B. eine Delle an einem Fahrzeug verursacht?
Grundsätzlich gilt, dass Schäden durch Kleintiere wie z.B. Katzen und Minischweine die im Haus gehalten werden meist von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Diese ist in Österreich in der Regel in der Haushaltsversicherung inkludiert. Pferde hingegen sind üblicherweise nicht mehr in einer Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Für Pferde - egal ob Mini, oder nicht - sollten Sie daher eine eigene Tierhalterhaftpflicht-Versicherung abschließen. Denn jeder Pferdehalter ist für die Schäden die sein Tier verursacht verantwortlich, sofern er nicht beweisen kann, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat.