Was sagt die Straßenverkehrsordnung (STVO) dazu?
Gemäß den Bestimmungen der STVO darf ein Fahrzeug nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen in der Lage ist. Für ein sicheres Beherrschen eines KFZ muss daher ein Lenker auch frei von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung sein.
Ist nun aber ein Unfall versicherungsmäßig gedeckt, wenn man trotzdem mit einem Gipsfuß/einer Gipshand fährt?
In der Kfz-Haftpflicht ist unter Umständen damit zu rechnen, dass der Versicherer Leistungen, welche er an den Unfallgegner bezahlt hat, von Ihnen wegen Obliegenheitsverletzung oder Gefahrerhöhung zurückfordert. In der Kaskoversicherung ist der Versicherer möglicherweise zur Gänze leistungsfrei.
Darum prüfe wer sich traut, mit dem Gipsfuß/der Gipshand zu fahren!
MIt Gipshand Auto fahren ist generell abzuraten. Natürlich gilt das erst recht für den Gipsfuss. Man riskiert nicht nur einen Unfall, sondern hat dann auch eventuell noch das finanzielle Nachsehen. Lieber in dieser Zeit eine Pause einlegen und Mitfahrgelegenheiten suchen, als sich selbst und andere noch mehr zu verletzen.