Oberösterreichische Versicherung

Ein Beitrag von unseren Expert:innen: GD Nagl zu einem sicher fröhlichem Fasching

Damit die fröhliche Faschingsstimmung nicht getrübt wird

Unser Experte GD Othmar Nagl zum Thema

Fasching 2025 – Partys, Maskenbälle, Umzüge - all das werden wir in den kommenden Tagen sicher noch erleben.

Mit buntem Treiben und viel Spaß erreichen wir den Höhepunkt der närrischen Zeit. Aber wo gefeiert wird, kann trotz aller Vorsicht auch schnell etwas passieren. Damit die fröhliche Stimmung nicht getrübt wird, 


 

Hier einige Tipps:

Wir raten in jedem Fall dazu, für Ihre Kostüme kein leicht brennbares Material zu verwenden. Dazu gehören unter anderem Papier und Watte.

 

Wenn Sie eine Party veranstalten:

  • Verwenden Sie nur schwer entflammbares Dekomaterial
  • Vermeiden Sie Kerzen in Lampions
  • Kerzen als Tischdeko am besten in einer Laterne, die auf einem feuerfesten Untersetzer steht.
  • Achten Sie darauf, dass keine Girlanden in der Nähe sind, dasselbe gilt für Heizstrahler oder Glühbirnen
  • Sorgen Sie für einen freien Fluchtweg, bitte dort keine Kleider, Getränkekisten oder ähnliches ablegen.
  • Halten Sie einen Feuerlöscher oder einen Eimer voll Wasser griffbereit
  • Falls es doch zu einem Brand kommt, beachten Sie folgende Regel: Alarmieren – Retten - Löschen

 

Bei Umzügen und Veranstaltungen:

  • Behalten Sie im Gedränge und bei größeren Veranstaltungen Ihre Kinder im Blick. Vereinbaren Sie gleich zu Beginn einen Treffpunkt, sollten Sie doch getrennt werden.
  • Halten Sie ausreichenden Abstand zu Wägen bei einem Umzug.
  • Vergewissern Sie sich zu Beginn eines Festes, wo Notausgänge und Fluchtwege sind.
  • Damit Einsatzkräfte im Notfall leichter durchkommen, parken Sie nur an ausgewiesenen Stellen und halten Sie die Feuerwehrzufahrten frei
  • Fahren Sie nach Alkoholgenuss nicht mehr selbst mit dem Auto

 

Tipps für Festveranstalter:

  • Notausgänge und Fluchtwege sind immer freizuhalten
  • Verwendung schwer entflammbare Dekorationen, da eine erhöhte Brandgefahr durch Beleuchtungskörper, Scheinwerfer, Heizstrahler udgl. ausgeht
  • Feuerlöschgeräte und Hinweisschilder nicht durch Dekorationen verdecken

Was sollten Sie sonst noch beachten?

Wussten Sie, dass Sie als Veranstalter für alle Schäden aus eigenem Verschulden und aus dem Verschulden Ihrer Hilfskräfte haften? Und das mit Ihrem gesamten Privatvermögen – ohne Limit. Eine Haftpflichtversicherung für Veranstalter ist daher nicht nur sinnvoll, sondern unbedingt empfehlenswert. In Oberösterreich ist sie sogar zum Teil gesetzlich vorgeschrieben. Die Veranstalterhaftpflicht kann übrigens meistens auch kurzfristig abgeschlossen werden. 


Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim bunten Treiben!