Die Begräbniskosten
Je nach Bestattungsart, nach den persönlichen Ausführungswünschen und auch je nachdem, ob ein Begräbnis in einer Landgegend oder in einer Großstadt stattfindet, gibt es große Unterschiede in den Preisen einer Bestattung. Einzurechnen sind die Kosten für den Friedhof, für die Bestatter-Leistungen, für die Errichtung eines Gedenksteins, für Blumen und Kränze, für die Kirche, für Redner, die Trauermusik, die Traueranzeige und für eine etwaige Gasthausrechnung nach der Begräbnisfeier.
Begräbniskosten und der Nachlass
Die Begräbniskosten sowie auch die Kosten für ein Gedenkzeichen wie einem Grabstein oder ähnlichem sind in erster Linie aus dem Nachlass des Verstorbenen zu entrichten. Nur wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist können die entstandenen Kosten bis zu einer Höchstgrenze steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Nähere Informationen unter Help.gv.at.
Mögliche Geldnöte durch eine längerdauernde Abwicklung der Verlassenschaft und einer etwaiger Kontosperre
Bis die Nachlassformalitäten geklärt sind, müssen die Kosten für das Begräbnis die Hinterbliebenen bestreiten. Es sei denn, der Verstorbene hat schon im Vorfeld in eine eigene Begräbniskostenvorsorge investiert. Im Fall der Begräbniskostenvorsorge der Oberösterreichischen Versicherung erhalten Angehörige die Zahlung sofort unabhängig von der Abwicklung der Verlassenschaft und einer etwaigen Kontosperre. Das Geld ist somit sofort verfügbar, und steht für die Bezahlung der anfallenden Rechnungen zur Verfügung.
Für den Ernstfall vorbereitet
Mit der Begräbniskostenversicherung der Oberösterreichischen Versicherung erhalten die Angehörigen im Todesfall bis zu 10.000,- Euro. Damit lassen sich meist die Begräbniskosten bzw. alle notwendigen Ausgaben abdecken.