Die Antwort auf die Frage lautet: Ja! Ein Moped muss bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden und für jedes zum Verkehr zugelassene Fahrzeug muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung bzw. die Versicherungsbestätigung musst du übrigens bereits bei der Zulassung vorweisen. Ohne Versicherungsbestätigung keine Zulassung und kein Taferl.
Warum eine Mopedversicherung?
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Österreich zwar dem Gesetz nach Pflicht, macht aber auch Sinn. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die anderen durch die Benützung deines Mopeds zugefügt werden. Außerdem schützt sie vor ungerechtfertigten Forderungen.
Mit der neuen Mopedversicherung der Oberösterreichischen bekommst du ab 80 Euro pro Jahr eine kostengünstige Kfz-Haftpflichtversicherung mit Fahrzeugrechtsschutz. Beim Fahrzeugrechtsschutz gilt der Versicherungsschutz auf ein bestimmtes Fahrzeug und versichert sind alle Personen, die mit diesem Kfz fahren. Achtung: Nicht versichert bist du, wenn du ein fremdes Fahrzeug lenkst (=Lenkerrechtsschutz). Die Mopedversicherung gilt für Jugendliche bis zum vollendeten 22. Lebensjahr. Siehe hier dazu die Voraussetzungen und Konditionen.
Ab wann gilt die Mopedversicherung?
Versichert bist du ab dem Moment, an dem deine Versicherung dir eine Versicherungsbestätigung ausstellt. Diese bekommst du, wenn du beim Versicherungsunternehmen einen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages stellst. Mit der Versicherungsbestätigung beginnt die vorläufige Deckung. Diese endet, wenn der Vertrag zustande kommt oder der Antrag abgelehnt wird, spätestens jedoch 6 Wochen nach Antragstellung.
Noch Fragen zur Mopedversicherung? Das Kundenmanagement der Oberösterreichischen Versicherung steht dir gerne unter km@ooev.at oder der Telefonnummer +43 5 7891-71710 (Montag bis Donnerstag von 07.30-16.30 Uhr, Freitag von 07.30-13 Uhr) für Fragen zur Verfügung. Auch die Berater und Beraterinnen der Oberösterreichischen freuen sich von dir zu hören.