Autounfall im Ausland - was tun?
Zuerst geht es darum, die Unfallstelle abzusichern. Nach dem Anhalten wird die Warnblinkanlage eingeschaltet. Im Allgemeinen sollte das Warndreieck innerhalb des Stadtverkehrs in 50 m Entfernung, auf Landstraßen 100 m und auf Autobahnen 200 m entfernt aufgestellt werden. Tragen Sie dabei zu Ihrem Schutz eine reflektierende Warnweste, die in beinahe sämtlichen europäischen Ländern Pflicht ist. Schnell sollte auch Kontakt zu Unfallzeugen aufgenommen werden. Sie sollten auf den Fortgang der Dinge warten.
Polizei und Erste Hilfe
Der Ruf nach Polizei und Rettungsdienst ist selbstverständlich. Verletzte werden ebenso selbstverständlich mit ersten Hilfeleistungen versorgt und den individuellen Möglichkeiten entsprechend bis zum Eintreffen notärztlicher Versorgung stabilisiert. Nach dem Eintreffen der Polizei sollte auf eine polizeiliche Unfallaufnahme bestanden werden. Das trifft besonders bei Personen- und Sachschäden, strittiger Haftung sowie bei fehlendem Versicherungsnachweis des jeweiligen Unfallgegners oder gar Fahrerflucht zu. In bestimmten Ländern, wie z.B. Ungarn, Slowenien, Tschechien, Slowakei, Polen, Rumänien, Bulgarien, Kroatien - muss auch bei vermeintlichen Bagatellschäden die Polizei gerufen werden. Hier ist das Protokoll der Polizei Grundvoraussetzung für eine Schadensregulierung durch die Autoversicherung. Vom Polizeibeamten sollte man stets eine Durchschrift des Unfallprotokolls verlangen.
Die Beweissicherung
Sichern Sie Beweise, indem Sie die Unfallstelle von möglichst allen Seiten fotografieren. Auch Aufnahmen von Bremsspuren sind wichtig. Schreiben Sie sich die relevanten Informationen zum gegnerischen Unfallfahrzeug auf. In verschiedenen Ländern kann man die relevante Versicherung nicht anhand des Autokennzeichens ermitteln. So geben beispielsweise in Italien oder in Frankreich Plaketten an der Frontscheibe die notwendigen Informationen. Wichtig: Ein eigenes Verschulden oder ein eigenes Aufkommen für den entstandenen Schaden sollte auf keinen Fall zugesagt oder eingestanden werden.
Der europäische Unfallbericht
Den in vielen Ländern üblichen europäischen Unfallbericht Kfz (erhältlich zum Beispiel in den Keine Sorgen Centern) sollten Sie unter Beteiligung des Unfallgegners ausfüllen, um wichtige Informationen zum Unfallgeschehen zu dokumentieren. Prüfen Sie alle angekreuzten Sachverhaltsalternativen kritisch und und unterschreiben Sie nur dann, wenn Sie wirklich alles verstehen. Die spätere Anfechtung des Unfallberichts ist schwierig.
Was tun bei Personenschäden?
Gehen Sie unverzüglich zum Arzt! Der Arzt im Reiseland ist zur Ausstellung eines Attestes verpflichtet, das für eventuelle Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen notwendig ist. Denn ausländische Haftpflichtversicherungen erkennen in Österreich eingeholte Bescheinigungen oft nicht an.
Information an die Versicherung
Das Haftungsrecht ist kompliziert. Informieren Sie Ihre Versicherung in jedem Fall über einen Autounfall im Ausland, auch wenn Sie vermeintlich keine Schuld haben. Denn es kann sein, dass Ihr Kfz-Versicherer unberechtigt erhobene Ansprüche abwehren muss.
Gut zu haben: Der Keine Sorgen Schutzengel, eine Reise-Vollkaskoversicherung und eine Rechtsschutzversicherung
Gerade in einer Stresssituation wie einem Kfz-Unfall – noch dazu im Ausland – wird schnell auf wichtige Details vergessen. Dann ist es gut, wenn man einen Schutzengel zur Verfügung hat, der zum Beispiel bei der Schadensaufnahme im Schadensfall rund um die Uhr unterstützt und auch Unfallbergungen und Rücktransporte organisiert. Wer finanziell auf der sicheren Seite sein möchte, sollte für die Auslandreise mit dem eigenen Kfz auch an eine Reise-Vollkaskoversicherung für die Dauer der Urlaubsreise denken. Damit die Sorgen nach dem Urlaub nicht mehr werden, empfiehlt sich auch der Abschluss einer KFZ-Rechtsschutzversicherung, die bei der Geltendmachung des eigenen Schadens im Ausland hilft.