Eine Situation, wie sie vielen Landwirten wohl bekannt ist: Im Zuge des Förderantrages gibt man relevante Betriebsdaten, etwa die Grundstücksflächen, nach bestem Wissen bekannt. Nach einer durchgeführten Kontrolle durch die AMA werden diese Daten jedoch bestritten. Die Folge ist eine Rückforderung der bereits erhaltenen Förderung durch die AMA.
Agrarförderungen Rückforderung, was nun?
Bisher haben Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer (LK) den Landwirt bei der Bestreitung eines solchen Rückforderungsbescheides unterstützt und die Formalien erledigt. Seit 1. Juli diesen Jahres können derartige Bescheide von Verwaltungsbehörden in der Regel nur mehr vor Verwaltungsgerichten angefochten werden. Dies betrifft gleichermaßen auch Bescheide der Agrarmarkt Austria (AMA) hinsichtlich Einheitliche Betriebsprämie sowie Tierprämien. Das nunmehr vorgesehene verwaltungsgerichtliche Verfahren hat für den Landwirt den Nachteil, dass nicht mehr umfassend geprüft wird, wie dies in den bisherigen Berufungsverfahren der Fall war. Das Gericht prüft lediglich jene Punkte, die der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde ausdrücklich anführt. Zwar besteht keine formelle Anwaltspflicht, die gestiegenen formalen Anforderungen machen aber die Einschaltung eines Rechtsbeistands dringend empfehlenswert.
Unterstützung der Landwirtschaftskammer
Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich unterstützt die Landwirte wie bisher mit fachlicher Beratung. Zusätzlich wurde mit mehreren Rechtsanwaltskanzleien eine Zusammenarbeit vereinbart. Diese sind fachlich bereits gebrieft und verpflichten sich zu einer Reduktion ihrer Honorarforderung. Demnach erfolgt die fachliche Prüfung des AMA-Bescheides durch die Invekos-Beratung, die rechtliche Prüfung und die Erstellung der Bescheidbeschwerde erfolgt in weiterer Folge durch den Rechtsanwalt.
Erheblicher Kostenaufwand
Trotz der zugesicherten Reduktion der Honorarforderung muss dennoch mit deutlich höheren Kosten gerechnet werden: Wird beispielsweise ein Bescheid mit einer Rückforderung von EUR 1.000,-- angefochten, ist mit Anwaltskosten von rund EUR 155,-- inklusive Umsatzsteuer aber ohne Barauslagen zu rechnen. Ist eine mündliche Verhandlung notwendig, fallen weitere Kosten und vor allem auch Gerichtsgebühren an. Rückforderung, was nun? Kein Grund nichts zu tun!
Kosten bisher nicht von Rechtsschutzversicherung gedeckt
Die Kosten für ein Verwaltungsverfahren, wie dieses Beschwerdeverfahren eines ist, waren bisher von den Rechtsschutzversicherungen nicht gedeckt. Als bislang einziger Anbieter hat die Oberösterreichische Versicherung deshalb reagiert und den "Förderungs-Rechtsschutz" als fixen Baustein in die landwirtschaftliche Rechtsschutzversicherung integriert. Damit werden Kosten für Anwalt, Gericht aber auch Sachverständige für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht abgedeckt. Das betrifft Bescheide über die Einheitliche Betriebsprämie und Tierprämien gleichermaßen wie Verfahren vor den ordentlichen Zivilgerichten über vertragliche Förderungen wie etwa ÖPUL oder AZ. Die Prämie für diesen besonderen Schutzschirm richtet sich nach der Betriebsgröße.